OVG Schleswig-Holstein hat das Verbot der Beherbergung außer Vollzug gesetzt
Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts von Schleswig-Holstein (OVG) hat entschieden, dass das Verbot der Beherbergung, erlassen durch die Landesregierung, rechtswidrig ist und deshalb über den in der Hauptsache gestellten Normenkontrollantrag bis zu einer Entscheidung außer Vollzug gesetzt wird.
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