Der stellvertretende Vorsitzende der FDP fordert, das öffentliche Leben ab kommender Woche allmählich wieder zu normalisieren.

Wolfgang Kubicki, der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, sagte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass der Lockdown seiner Einschätzung nach spätestens ab dem 19. April Schritt für Schritt gelockert werden müsse.

Sicherlich sei es notwendig, einen solchen Ausstieg aus den coronabedingten Einschränkungen stets unter sorgfältiger Berücksichtigung der Belange des Gesundheitsschutzes vorzunehmen. Kubicki empfiehlt gleichwohl die zeitnahe Umsetzung konkreter Schritte, um sich dem normalen Lebensalltag wieder anzunähern. Allen Ladengeschäften, denen die Einhaltung der bekannten Abstandsregeln möglich sei, sollte nach Meinung von Wolfgang Kubicki die Wiedereröffnung ermöglicht werden. Um die Einhaltung der Sicherheitsregeln zu gewährleisten, seien gegebenenfalls Eingangskontrollen durchzuführen.

Darüber hinaus kann sich der Bundestagsvizepräsident auch für die Restaurants eine behutsame Rückkehr zu den gewohnten Betriebsabläufen vorstellen. Voraussetzung hierfür sei eine ausreichende Distanz zwischen den einzelnen Tischen.

Für den Bereich der Schulen regt Kubicki an, eine Aufteilung in einen Vormittags- und einen Nachmittagsunterricht vorzunehmen. Damit ließe sich die Anzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt zeitgleich präsenten Schüler reduzieren. „Rudelbildungen“ ließen sich, so Kubicki, durch einen Schulbetrieb in zwei Schichten leichter vermeiden.

Hingegen lehnt Rechtsanwalt Kubicki den von einigen Politikern in die Diskussion eingebrachten Vorschlag ab, Senioren bei einer Aufhebung des Lockdowns aus Gründen des Eigenschutzes jedenfalls zu Beginn des Wiederhochfahrens einer Quarantäne zu unterwerfen. Von dieser Idee halte er nicht besonders viel, sagte Kubicki, zumal der Vorschlag einer auf Senioren begrenzten generellen Quarantäne eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht wohl vermutlich nicht bestehen werde. Das Ziel eines ausreichenden Gesundheitsschutzes ließe sich nämlich auch mit einem milderen Mittel als mit gravierenden Grundrechtseingriffen zulasten älterer Mitbürger erreichen. Als Beispiele für zweck- und verhältnismäßige mildere Mittel nannte der stellvertretende FDP-Vorsitzende eine Verpflichtung zum Aufsetzen von Schutzmasken sowie die Einführung gesonderter Supermarkt-Öffnungszeiten für ältere Personen.

Redaktion poppress.de, A. Camus