Tourismusexperte der Grünen, Markus Tressel, spricht sich für Sanktionen gegen Fluggesellschaften aus, welche die Rückerstattung von Flugkosten bei Stornierung verzögern.
Die materielle Kompensation von stornierten Flugtickets läuft nur schleppend an. Viele Airlines nutzen die Geduld und das Verständnis ihrer Kunden in der Corona-Krise aus und verschieben die Auszahlung der Regressansprüche, kritisiert Markus Tressel, Tourismusexperte der Grünen gegenüber dem „Handelsblatt“. Seit Monaten ist hier sehr wenig geschehen und die meisten Passagiere warten nach wie vor auf die Rückerstattung ihrer Ticketkosten. Die Bundesregierung muss zum Schutz der Verbraucher eingreifen und Sanktionen gegen die Luftfahrtgesellschaften verhängen. Die zuständige Organisation ist das Luftfahrtbundesamt (LBA), das Bußgelder gegen die Airlines aussprechen kann.
Tressel sieht eine Klagewelle auf die Gerichte zukommen, wenn jeder Passagier seine Rechte individuell einklagen muss. Um dies zu verhindern, setzt der Tourismusexperte auf ein entschiedenes Eingreifen des Bundesamtes, das Grundsatzregelungen durchsetzen kann.
Die Bundesregierung warnt in ihrer Antwort auf die Anfrage der Grünen die Fluggesellschaften davor, weiter in der Rückerstattungsfrage auf Zeit zu spielen. Falls es zu einer Häufung von Beschwerden von Fluggästen beim Luftfahrtbundesamt kommt, wird sich das Bundesverkehrsministerium gezwungen sehen, Sanktionen gegen die betreffenden Gesellschaften zu verhängen, betont das Ministerium.
Die Fluggesellschaften verweisen derzeit auf die besondere Situation durch den Corona-Lock-Down. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) betont, dass alle rechtmäßigen Rückforderungen erfüllt würden, dies allerdings aufgrund der Notlage und der massenhaften Ausfälle im Flugverkehr Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Ansprüche bleiben formell bestehen, es gibt keine Frist, nach der die Geldforderungen verfallen, versichert der Bundesverband. Die Airlines arbeiten mit vollem Engagement an der Abwicklung der aus dem Lock-Down entstandenen Folgen und werden entweder die Rückerstattung der Kosten oder eine Ausstellung von Gutscheinen durchführen. Die Gutscheinlösung greife nur, wenn die Verbraucher dem auch ausdrücklich zugestimmt hätten. Allerdings üben die Fluggesellschaften heftige Kritik an den geltenden gesetzlichen Reglungen. Die Verbraucherschutzrechte beziehen sich auf Flugausfälle im normalen Luftverkehr. Dies sind Einzelphänomene. Die Corona-Pandemie hat aber zum vollständigen Einbruch des Flugverkehrs geführt, der eine ganz andere Dimension angenommen habe. In solchen Katastrophenfällen müssen in Zukunft andere Reglungen greifen, fordert der Bundesverband gegenüber dem „Handelsblatt“.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
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