Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher von der FDP-Bundestagsfraktion, sieht ohne ein spezielles Abkommen, die Sicherheitskooperation im Datenschutz zwischen der EU und Großbritannien als gefährdet an.
Der FDP-Politiker sagte gegenüber dem „Handelsblatt“ für die Ausgabe am Montag, dass das jüngste Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu der Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“
zwischen der EU und den USA ein neues Licht auf rechts- sowie innenpolitische Themen in den Verhandlungen über den Austritt aus der Europäischen Union der Briten werfe. Durch den Brexit dürfe das Urteil nicht unterlaufen werden, so Konstantin Kuhle weiter.
Der FDP-Politiker führte weiter aus, dass die Europäische Kommission dem Datenschutz nun eine neue Priorität in den Verhandlungen zum Brexit einräumen müsse. Eine Kooperation zwischen Großbritannien und der EU betreffend Fragen zur Sicherheit sei für beide Parteien besonders wichtig, beispielsweise bei dem Austausch von Informationen über Europol (europäische Polizeibehörde) oder bei der Vollstreckung von europäischen Haftbefehlen. Der Schutz von den Grundrechten jedoch dürfe bei der Kooperation für die Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich „nicht unter den Tisch fallen“, fügte Konstantin Kuhle hinzu. Aus diesem Grund würden echte Rechtsschutzmöglichkeiten und Verfahrensgarantien benötigt zum Schutz von der informellen Selbstbestimmung von den Bürgerinnen und Bürgern in Europa. Der Hintergrund dafür ist, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Brexit im Großbritannien nicht mehr direkt angewendet werden kann und das Vereinigte Königreich deshalb, in Bezug auf den Datenschutz, als Drittland eingestuft würde. Alternativ könnte die Europäische Kommission den Briten mit einem „Angemessenheitsbeschluss“ die Bestätigung eines angemessenen Niveaus in Bezug auf den Datenschutz ausstellen, um als sicheres Drittland zu gelten. Bisher gibt es keine solche Vereinbarung und Konstantin Kuhle bezweifelt außerdem, ob ein „Angemessenheitsbeschluss“ nach dem Urteil der EuGH in Bezug auf „Privacy Shield“ überhaupt im Bereich des Möglichen liegt. Der FDP-Politiker sagte weiter, dass der EuGH, im Gegensatz zu den USA, einen derartigen „Angemessenheitsbeschluss“ erst kürzlich für unwirksam erklärt habe, da diese Zusicherungen der USA nicht ausreichen würden. Er führte weiter aus, dass, wenn das Datenschutzniveau in den USA nicht ausreichend sei, es mit einem „Angemessenheitsbeschluss“ in Bezug auf einen ungehinderten Datenaustausch im Rahmen der Nachrichtendienstkooperation „Five Eyes“, zwischen England und den USA schwierig werden würde. Zu der Gruppe der „Five Eyes“ gehören die Geheimdienste Australiens, Großbritanniens, Kanada, Neuseeland und die USA.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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