Das vom Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) ausgesprochene Verbot der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen findet die Unterstützung der Innenministerkonferenz (IMK).
Die am Samstag in Berlin angemeldete Demonstration gegen die staatlichen Corona-Einschränkungen ist vom Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) verboten worden. Der Senat reagiert damit auf Vorkommnisse anlässlich der letzten Großdemonstration vom 1. August. Die Demonstranten haben bewusst gegen die geltenden Hygieneauflagen verstoßen, um ihren Protest zu artikulieren. Dies ist bei dem gegenwärtigen Infektionsgeschehen nicht tolerierbar, betont Georg Maier (SPD), Innenminister in Thüringen und Sprecher der Innenministerkonferenz (IMK), gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Deshalb stehen die Länderinnenminister hinter dieser Entscheidung. Berlin musste handeln, auch weil die Proteste in zunehmenden Maß von Rechtsextremen instrumentalisiert und manipuliert werden. Wir beobachten diesen Trend mit äußerster Aufmerksamkeit und sind der Auffassung, dass wir dieser Entwicklung gegensteuern müssen.
Der Berliner Senat hat sich nach einer Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und den zu erwartenden Verstößen gegen die Demonstrationsauflagen und den politischen Hintergrund eines Teils der Organisatoren für diese Maßnahme entschieden. Die Innenministerkonferenz geht davon aus, dass dieses Verbot auf juristischer Basis überprüft wird, weil die Organisatoren Widerspruch einlegen werden. Nach den Monaten der Beschränkungen des öffentlichen Lebens gibt es Ermüdungserscheinungen und den dringenden Wunsch zur Normalität zurückzukehren, erklärt der Thüringer Innenminister. Wir müssen verhindern, dass sich Rechtsextreme zu Sprechern des Unmuts machen und Profit aus der Situation ziehen.
Allerdings widersprechen nicht näher definierte Vertreter aus den Sicherheitsbehörden der These einer zunehmenden Vereinnahmung der Corona-Proteste durch die rechtsextreme Szene. Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert anonyme Stimmen aus dem Berliner Staatsschutz, die keine rechtsextreme Unterwanderung feststellen können. Die Proteste gegen die Beschränkungen des öffentlichen Lebens werden von äußerst heterogenen Gruppen getragen. Eine pauschale Verurteilung als rechtsextrem ist aus unserer Sicht nicht legitim, so die Informationen des Redaktionsnetzwerks. Das Verbot halten die Vertreter der Sicherheitsorgane für zweifelhaft, auch weil die vergangenen Demonstrationen weitgehend friedlich verlaufen seien. Es gibt keine Hinweise auf geplante gewalttätige Proteste oder Gegenproteste, so dass eine rechtliche Zustimmung zum Demonstrationsverbot zweifelhaft ist.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
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