Das geltende Hochschulgesetz in Ungarn verstößt gegen das europäische Recht.
Zu diesem Befund kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Explizit sind die von der ungarischen Regierung beschlossenen Bedingungen, die ausländische Hochschuleinrichtungen erfüllen müssen, wenn sie ihren Geschäften im ungarischen Staatsgebiet nachgehen wollen, nicht zulässig.
Die Regierung des osteuropäischen Staates hatte im April 2017 in einem Schnellverfahren das ungarische Hochschulgesetz zur “Sicherung der höheren Bildung“ abgeändert. Als Konsequenz durften Hochschulen, die nicht in EWR-Staaten ansässig sind, in Ungarn nur noch dann ihre Tätigkeit ausüben, wenn zwischen Ungarn und dem Heimatstaat der Hochschule ein entsprechender Staatsvertrag existiert. Des Weiteren mussten alle ausländischen Hochschulen, die in Ungarn Hochschulausbildungen anbieten wollten, dies auch in ihrem Herkunftsland tun. Die einzige in Ungarn lehrende Bildungseinrichtung, die von den neuen Regelungen betroffen war, war die von dem amerikanischen Milliardär gegründete und finanzierte Zentraleuropäische Universität in der ungarischen Hauptstadt Budapest. Die war daraufhin nach Wien umgezogen.
2017 hatte die Europäische Kommission wegen des neuen Gesetzes ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und schließlich in Luxemburg gegen die Regierung in Budapest geklagt. Dem gaben die Richter nun statt.
Redaktion poppress.de, A-1010413
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