Der am Mittwoch in Kraft getretene Homeoffice-Verordnung wird von den Arbeitgebern nur wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt.
Der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die neue Verordnung der Bundesregierung bezüglich des Homeoffice sei ein weiteres Beispiel für „bürokratischen Aktionismus“, mit welchem nicht viel erreicht werden würde. Wenn sich die Politik einmische, würde es nicht besser laufen.
Wie mobile Formen der Arbeit umgesetzt werden können, sei als Überlegung viel mehr die Aufgabe von Beschäftigten und Betrieben. Der Arbeitgeberpräsident hätte es nach eigenen Worten als sinnvoller erachtet, wenn auf die Stimme der Sozialpartner gehört worden wäre. Der Chef der DGB Reiner Hoffmann und er selbst hätten zusammen mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier an die Arbeitgeber appelliert, Homeoffice überall zu ermöglichen, wo es praktikabel sei. Zudem sei an die Arbeitnehmer appelliert worden, dass sie das Angebot annehmen sollen und dies sei der richtige Weg. Diejenigen, welche die Möglichkeit zum Homeoffice hätten, würden das in sehr vielen Unternehmen bereits praktizieren, führte Rainer Dulger weiter aus. Es sei bekannt, dass es schwarze Schafe gäbe und deshalb sei der Appell gemacht worden. Des Weiteren würde es sehr viele Beschäftigte geben, welche keine Möglichkeit für Homeoffice hätten, weil es der Ablauf im Betrieb nicht zulassen würde. Diese Beschäftigten würden dazu beitragen, „den Laden am Laufen zu halten“ sagte Rainer Dulger.
Der Präsident der Arbeitgeber ist der Meinung, dass es im März 2021, nach dem Ablauf der Arbeitsschutzverordnung, eine Homeoffice-Pflicht auch nicht braucht. Dass Hubertus Heil als Arbeitsminister des Bundes im Bundestag mit diesen Plänen am Widerstand der Union scheiterte, sei gut. Bürokratie würde nicht weiterhelfen, stattdessen würden Flexibilität und in den Betrieben Absprachen vor Ort benötigt. Von den Arbeitgebern wird durch die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlangt, den Beschäftigten Angebote zum Homeoffice zu unterbreiten, ausgenommen, demgegenüber würden aus betrieblicher Sicht zwingende Gründe stehen.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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