Gemäß einem Bericht soll es sich bei der kurzfristigen Telefonkonferenz von Bund und Ländern um die geplanten Osterruhetage handeln.

Laut eines Berichts von „Business Insider“ handelt es sich bei der kurzfristig einberufenen Telefonkonferenz durch Bund und Länder um die geplanten Ruhetage am 1. April und 3. April 2021.

Ursprünglich war die genaue Ausgestaltung durch die Chefs von der Senats- und Staatskanzleien für gestern, 23.03.2021, vorgesehen gewesen. Der Termin wurde jedoch verschoben und offenbar will die Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst die Verhandlungen übernehmen.
Ein Vertreter der Länder sagte dem „Business Insider“, welcher in der Regel gut informiert ist, dass es um die Ausgestaltung in Bezug auf die Ruhetage über Ostern gehen würde. Offenbar sei die Umsetzung von den Ruhetagen über Ostern extrem komplex. Dies müsste im Grunde genommen über das Gesetz für Feiertage geregelt werden. Die Länder müssten, was nicht mehr rechtzeitig möglich sei, die Ruhetage in die eigenen Gesetze „gießen“.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bis anhin einen anderen Weg, das heißt mit der Regelung über das Gesetz für den Infektionsschutz, genommen, wobei dies in der praktischen Umsetzung auch mit Tücken behaftet ist, weil das Gesetz für die Einführung von Ruhetagen geändert werden und im Anschluss an den Bundesrat muss. Offenbar ist auch diese Lösung bis Gründonnerstag nicht umzusetzen. Das Arbeitsgesetz, welches damit verbleibt, muss durch den Bundestag.

Unabhängig davon, welche rechtliche Regelung getroffen wird, werden die Ruhetage für die Wirtschaft gravierende Folgen haben und Kosten in Milliardenhöhe verursachen. Ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeitenden zum Beispiel für einen Tag, welcher bisher wie ein Sonntag zu sehen ist, Zuschläge zahlt und ob die Möglichkeit besteht, dass das Unternehmen das Geld von irgendwoher zurückbekommt, ist absolut offen. Ebenfalls in Gefahr sind die Lieferketten.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile