Initiative des Bundesinnenministeriums zur Aussetzung des Abschiebestopps für syrische Flüchtlinge trifft auf Widerstand der SPD-geführten Bundesländer.
Die Initiative von Bundesinnenminister Horst Seehofer zur Rückführung von syrischen Flüchtlingen in ihre Heimat ist innerhalb der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) heftig umstritten. Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) lehnt den Vorschlag im Namen seiner SPD-Amtskollegen kategorisch ab, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Auf der IMK in dieser Woche wird es keinen derartigen Beschluss geben, betont Maier.
Innerhalb der Innenministerkonferenz herrscht das Konsensprinzip. Die SPD-geführten Innenministerien besitzen ein Vetorecht. Dagegen spricht sich Maier für eine Fortführung der Aussetzung von Abschiebungen aus. Ich gehe davon aus, dass wir die Maßnahme für weitere sechs Monate bestätigen werden. Die Initiative des Bundesinnenministers ist weder praktisch umsetzbar, noch juristisch durchsetzbar.
Der Entwurf des Innenministeriums sah vor, den generellen Abschiebestopp für straffällig geworden Flüchtlinge und terroristische Gefährder auszusetzen. Dagegen betonen die SPD-Innenminister die Gültigkeit des Asylrechts auch für Straftäter. Eine Abschiebung hätte keine Chance auf Bestand vor den deutschen Gerichten und diese Tatsache ist dem Innenminister auch bewusst, kritisiert der SPD-Innenminister von Thüringen. Eine Verordnung, die nicht durchsetzbar ist, stellt ein wahltaktisches Manöver der CDU/CSU dar. Die Initiative ist auf einen Stimmenfang auf dem rechten Rand ausgerichtet. Maier verweist auch auf die fehlende völkerrechtliche Dimension einer Abschiebung. Die Bundesrepublik hat keine offiziellen Beziehungen zu Syrien. Schon allein deshalb kann es keine Rückführung geben. Das Asylrecht erfordert auch eine Garantie, dass den Abgeschobenen keine Haft, Folter oder Tod droht. Dies kann im Fall von Syrien und dem herrschenden Regime von Präsident Assad nicht gewährleistet werden. Die rechtliche Aussetzung von Rückführungen ist für Syrien seit dem Jahr 2012 in Kraft und wird seither alle sechs Monate durch die IMK verlängert. Die Sonderregelung für Syrien ist seit dem terroristischen Anschlag in Dresden vom Oktober 2020 wieder in der Diskussion, als ein Syrer mit einem Messer mehrere Passanten attackiert hatte. Derzeit gilt der Bürgerkrieg in Syrien zwar für weitgehend beendet, dennoch warnen Menschenrechtsorganisationen vor einer systematischen Verfolgungspolitik des Assad-Regimes gegen politische Gegner.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
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