Justizministerin Christine Lamprecht (SPD) sieht bei Polizei und Justizorganen kein strukturelles Rassismusproblem.“
Nachdem die SPD-Vorsitzende Saskia Esken in einem Interview von einem latenten Rassismus in den staatlichen Exekutivorganen gesprochen hatte, widerspricht die Bundesjustizministerin Christine Lamprecht, ebenfalls SPD, entschieden dieser Interpretation. Wir benötigen keine neue Beschwerdestelle, die überwiegende Mehrheit der Polizisten und Justizbeamten steht hinter dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Es gibt keinen Grund für einen kollektiven Verdacht, betont Lamprecht in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Rassistische Tendenzen sind bei den Vollzugsorganen absolute Ausnahmephänomene, es gibt daher kein strukturelles Problem. Die Bundesjustizministerin verweist auf die bereits bestehenden Meldestellen, bei denen Betroffene Beschwerde einreichen können. Diese Institutionen gibt es auf Länder- und auf Bundesebene, so dass entsprechende Reaktionen auf Übergriffe garantiert sind. Die Polizeibehörden gehen entschlossen gegen jede Art rassistischen Gedankenguts vor, betont die SPD-Ministerin. Die Aufsicht funktioniert ausgezeichnet, so wird zum Beispiel in Frankfurt gegen Polizisten ermittelt, die im Zusammenhang mit den NSU-Morden eine Vertreterin der Nebenklage bedroht hatten. Diese Beispiele sind allerdings absolute Einzelfälle, schränkt die Justizministerin ein.
Die Polizei hat kein besonderes Problem, sondern spiegelt Tendenzen innerhalb der Gesellschaft wider. Rassismus ist zu einem Alltagphänomen geworden und begegnet uns in scheinbar banalen Zusammenhängen, in denen Menschen mit anderer Hautfarbe, Religion und sexueller Orientierung Diskriminierung erfahren. Lamprecht spricht sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für eine neue Kultur der Toleranz aus. Benachteiligungen zum Beispiel bei Bewerbungsverfahren können mit einer Anonymisierung ausgeschlossen werden. Hier sind wir als Gesetzgeber auf einem guten Weg.
Jeder Bürger hat hier eine Verantwortung, solchem Gedankengut zu widerstehen und zu widersprechen. Diese Aufgabe ist nicht einfach und stellt sich jeden Tag neu, fordert Lamprecht. Gerade der im Netz explodierenden Hasskriminalität müssen wir entschieden entgegentreten. Die Justizministerin verweist auf die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen die Verbreitung von Antisemitismus und rechtsradikaler Hetze in sozialen Netzwerken. Hierüber herrscht in der Bundesregierung absoluter Konsens. Die derzeitigen globalen Proteste gegen Rassismus nennt Lamprecht gerechtfertigt und wichtig. Allerdings verweist die Justizministerin auch in diesem Zusammenhang auf die geltenden Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie.
Nachdem die SPD-Vorsitzende Saskia Esken in einem Interview von einem latenten Rassismus in den staatlichen Exekutivorganen gesprochen hatte, widerspricht die Bundesjustizministerin Christine Lamprecht, ebenfalls SPD, entschieden dieser Interpretation. Wir benötigen keine neue Beschwerdestelle, die überwiegende Mehrheit der Polizisten und Justizbeamten steht hinter dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Es gibt keinen Grund für einen kollektiven Verdacht, betont Lamprecht in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Rassistische Tendenzen sind bei den Vollzugsorganen absolute Ausnahmephänomene, es gibt daher kein strukturelles Problem. Die Bundesjustizministerin verweist auf die bereits bestehenden Meldestellen, bei denen Betroffene Beschwerde einreichen können. Diese Institutionen gibt es auf Länder- und auf Bundesebene, so dass entsprechende Reaktionen auf Übergriffe garantiert sind. Die Polizeibehörden gehen entschlossen gegen jede Art rassistischen Gedankenguts vor, betont die SPD-Ministerin. Die Aufsicht funktioniert ausgezeichnet, so wird zum Beispiel in Frankfurt gegen Polizisten ermittelt, die im Zusammenhang mit den NSU-Morden eine Vertreterin der Nebenklage bedroht hatten. Diese Beispiele sind allerdings absolute Einzelfälle, schränkt die Justizministerin ein.
Die Polizei hat kein besonderes Problem, sondern spiegelt Tendenzen innerhalb der Gesellschaft wider. Rassismus ist zu einem Alltagphänomen geworden und begegnet uns in scheinbar banalen Zusammenhängen, in denen Menschen mit anderer Hautfarbe, Religion und sexueller Orientierung Diskriminierung erfahren. Lamprecht spricht sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für eine neue Kultur der Toleranz aus. Benachteiligungen zum Beispiel bei Bewerbungsverfahren können mit einer Anonymisierung ausgeschlossen werden. Hier sind wir als Gesetzgeber auf einem guten Weg.
Jeder Bürger hat hier eine Verantwortung, solchem Gedankengut zu widerstehen und zu widersprechen. Diese Aufgabe ist nicht einfach und stellt sich jeden Tag neu, fordert Lamprecht. Gerade der im Netz explodierenden Hasskriminalität müssen wir entschieden entgegentreten. Die Justizministerin verweist auf die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen die Verbreitung von Antisemitismus und rechtsradikaler Hetze in sozialen Netzwerken. Hierüber herrscht in der Bundesregierung absoluter Konsens. Die derzeitigen globalen Proteste gegen Rassismus nennt Lamprecht gerechtfertigt und wichtig. Allerdings verweist die Justizministerin auch in diesem Zusammenhang auf die geltenden Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
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