Durch ein während der Covid-19-Krise entstandenes Schlupfloch kann die Bundesregierung die gesetzlich vorgeschriebene Schuldenbremse, ohne dass der Bundestag dieses Vorgehen unterbinden könnte, zumindest teilweise umgehen.
Die „Rheinische Post“ berichtet über die Antwort des Bundesministeriums für Finanzen auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Das Schlupfloch würde sich demzufolge beim staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Rettung von angeschlagenen Unternehmen öffnen. Dieser ist mit insgesamt 600 Milliarden Euro gefüllt. In der Antwort des Ministeriums für Finanzen heißt es weiter, wenn der WSF zur Verhinderung von Unternehmenspleiten Kreditgarantien übernommen habe, welche dann zu Erstattungsleistungen gegenüber den Kreditgebern führen würde, so könne dieses Vorgehen im Sinne des Gesetzesartikels 115 nicht als finanzielle Transaktion bewertet werden.
Demnach würden die Erstattungsleistungen des WSF nicht unter die Ausnahmeregel zur Aussetzung von der Schuldenbremse fallen, welche jedoch vom Bundestag auch noch keine Genehmigung erfahren haben. In seiner Antwort räumt das Finanzministerium ein, der Bundestag als Gesetzgeber des Haushalts könne erst im Nachgang Erstattungsleistungen für Kreditgarantien billigen, welche durch den WSF in Anspruch genommen worden wären. Der Haushalt- und FDP-Politiker Otto Fricke sagte, theoretisch könne der Bund für Erstattungsleistungen unbegrenzt herangezogen werden und so die Schuldenbremse überschreiten. Die Koalition hätte mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein gefährliches Schlupfloch geschaffen, durch welches die Gültigkeit von der Schuldenbremse faktisch eingeschränkt werde, führte Otto Fricke weiter aus. Es sei so nicht korrekt, dass die Bundesregierung nun über den WSF die Möglichkeit erhalten würde, die Obergrenze der Schulden zu reißen, ohne dass vom Parlament vorgängig eine Notsituation beschlossen worden sei. Der FDP-Politiker fordert, dass die „klaffende Regelungslücke“ dringend geschlossen werden müsse.
Die „Rheinische Post“ berichtet über die Antwort des Bundesministeriums für Finanzen auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Das Schlupfloch würde sich demzufolge beim staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Rettung von angeschlagenen Unternehmen öffnen. Dieser ist mit insgesamt 600 Milliarden Euro gefüllt. In der Antwort des Ministeriums für Finanzen heißt es weiter, wenn der WSF zur Verhinderung von Unternehmenspleiten Kreditgarantien übernommen habe, welche dann zu Erstattungsleistungen gegenüber den Kreditgebern führen würde, so könne dieses Vorgehen im Sinne des Gesetzesartikels 115 nicht als finanzielle Transaktion bewertet werden.
Demnach würden die Erstattungsleistungen des WSF nicht unter die Ausnahmeregel zur Aussetzung von der Schuldenbremse fallen, welche jedoch vom Bundestag auch noch keine Genehmigung erfahren haben. In seiner Antwort räumt das Finanzministerium ein, der Bundestag als Gesetzgeber des Haushalts könne erst im Nachgang Erstattungsleistungen für Kreditgarantien billigen, welche durch den WSF in Anspruch genommen worden wären. Der Haushalt- und FDP-Politiker Otto Fricke sagte, theoretisch könne der Bund für Erstattungsleistungen unbegrenzt herangezogen werden und so die Schuldenbremse überschreiten. Die Koalition hätte mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein gefährliches Schlupfloch geschaffen, durch welches die Gültigkeit von der Schuldenbremse faktisch eingeschränkt werde, führte Otto Fricke weiter aus. Es sei so nicht korrekt, dass die Bundesregierung nun über den WSF die Möglichkeit erhalten würde, die Obergrenze der Schulden zu reißen, ohne dass vom Parlament vorgängig eine Notsituation beschlossen worden sei. Der FDP-Politiker fordert, dass die „klaffende Regelungslücke“ dringend geschlossen werden müsse.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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