Gutachter stellen fest: Schuldenbremse lässt sich durch bundeseigene Gesellschaften aushebeln, um Investitionen in Milliardenhöhe zu finanzieren.
Nach einem Gutachten im Auftrag des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) kann mit einem juristischen Kniff die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse ausgehebelt werden. Dafür müssen die Investitionen statt vom Bund selbst durch bundeseigene Gesellschaften durchgeführt werden.
Begründet wird dies von den Verfassern der Studie, Thorsten Beckers (Universität Weimar), Georg Hermes (Universität Frankfurt) und Lukas Vorwerk (Technische Universität Berlin) in der Untersuchung folgendermaßen: „Rechtlich selbstständige Einrichtungen des Bundes agieren außerhalb des Anwendungsbereichs der nationalen Schuldenbremse, wenn sie zur Erfüllung von Bundesaufgaben Investitionen tätigen und diese durch Kreditaufnahme finanzieren“.
Auf diese Weise kann sich eine bundeseigene Gesellschaft, die zum Beispiel für den Bau von Fernstraßen zuständig ist, sich um die Wartung und Instandhaltung militärischem Großgerät oder die Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt, Kredite aufnehmen, ohne dass diese als Kreditaufnahme des Bundes angerechnet werden. Somit wirken sie sich nicht auf die Schuldenbremse aus und erhöhen den Gesamtrahmen, in dem sich der Bund verschulden kann, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Ein unlauteres Vorgehen, bei dem die Absicht des Gesetzgebers auf unzulässige Weise umgangen würde, sehen die Gutachter in dieser Art des Vorgehens nicht. Denn dann hätte die Politik diesen Ausweg von vorneherein verbauen können. Doch so gebe es in Deutschland „ungenutzte Spielräume, mehr kreditfinanzierte Investitionen umzusetzen“, so die Gutachter in ihrer Studie.
Gerade jetzt kann das Gutachten durch die aktuelle Verschuldung des Bundes und der Länder im Rahmen der Corona-Krise auf großes Interesse stoßen: Denn so kann der Rahmen von einer Kreditaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, den die Schuldenbremse erlaubt, durch geschicktes Agieren elegant umschifft werden.
Redaktion poppress.de, A-211446
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