Der Vorsitzende des (BDVR) Robert Seegmüller sieht die Verwaltungsgerichte in Deutschland bezüglich einer Klagewelle gegen den Teil-Lockdown als gut gerüstet.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) Robert Segmüller sagte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass es noch nicht vollständig absehbar sei, wie viele Klagen es geben werde. Jedoch würden erste Zahlen einen Hinweis darauf geben, dass mehr Klagen erhoben würden als im März und April 2020 bei vergleichbar angeordneten Maßnahmen und schneller geklagt werde.
Im Normalfall gehen pro Jahr ungefähr 200.000 Klagen ein. Das Hinzukommen von ein paar tausend Verfahren aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen von Covid-19 würde keine Zahl bedeuten, welche nicht zu bewältigen sei, führte Robert Segmüller weiter aus.
Die stark gestiegenen Covid-19-Zahlen sollten mit dem durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Teil-Lockdown von vier Wochen wieder unter Kontrolle gebracht werden. Restaurants, Hotels, Kinos, Theater, Museen und weitere Einrichtungen im Bereich der Freizeit sind für den November 2020 weitestgehend geschlossen worden. Zudem sind öffentliche Festivitäten, Veranstaltungen und Versammlungen verboten und die Kontaktbeschränkungen strikter geworden. Der Vorsitzende des BDVR sagte, dass er nicht über den Ausgang von zukünftigen Gerichtsverfahren spekulieren möchte, jedoch sei immer dann eine Beanstandung durch gerichtliche Instanzen möglich, wenn die Maßnahmen vom Staat gerichtlich angegriffen werden. Es sei klar, dass nicht jede Maßnahme vor Gericht hält, wenn die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in den letzten Wochen und Monaten zum Verbot der Beherbergung, dem Alkoholverbot und der Sperrstunde betrachtet würden.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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