Aus rechtlichen Gründen sieht die Bundesregierung zur Zeit keine Möglichkeit, die Wagnergruppe auf die EU-Terrorliste zu setzen.
Das Auswärtige Amt erklärt laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstufung der Wagnergruppe als Terrororganisation nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit nicht gegeben sind. Die Anforderungen der Europäischen Union für eine Einordnung als Terrorgruppe seien hoch. Mit dieser Erklärung antwortet das Auswärtige Amt auf eine Anfrage der CDU- / CSU-Fraktion im Bundestag.
Der Bundesregierung sei, so merkt das Auswärtige Amt an, momentan keine Entscheidung eines EU-Mitgliedsstaats oder eines Drittstaats bekannt, nach der die Wagner-Gruppe die Kriterien erfülle, die nach den Anti-Terrorismus-Regeln der Europäischen Union für die Aufnahme auf die EU-Terrorliste zu erfüllen sind. Allerdings beobachte die Bundesregierung mögliche Veränderungen der Lage in Abstimmung mit den übrigen EU-Staaten und mit Nicht-EU-Partnern. Bei Veränderungen der Situation finde gegebenenfalls eine rechtliche Neubewertung durch die Bundesregierung statt.
Ob eine Terror-Listung der Wagner-Gruppe aus politischer Sicht zweckmäßig wäre, sei aufgrund der dargestellten Rechtslage „derzeit hypothetisch“.
Die Söldner der Wagner-Gruppe sollen für zahlreiche Kriegsverbrechen verantwortlich sein. Das litauische Parlament hatte deshalb schon im März 2023 den Beschluss gefasst, das private Militärunternehmen Wagner PMC als terroristische Organisation zu klassifizieren. Zugleich forderten die Parlamentarier Litauens andere Staaten auf, sich dieser Einschätzung anzuschließen.
Die französische Nationalversammlung forderte am Dienstag dieser Woche in einer einstimmig verabschiedeten Resolution, dass die Wagner-Gruppe auf die Liste der Terror-Organisationen der Europäischen Union gesetzt werden solle.
Die Bundestagsabgeordnete Katja Leikert, Außenpolitikerin der CDU sagte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Die systematischen Verbrechen, die Wagner vor allem in der Ukraine begeht, müssen als das eingeordnet werden, was sie sind: staatlich geförderter Terrorismus. Dass Frankreich das nun offen ausspricht, ist richtig.“
Das deutsche Außenministerium geht jedoch in seiner Antwort auf die Anfrage der Unionsparteien nicht ausschließlich auf die hohen rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme auf die EU-Terror-Liste ein. Erforderlich sei beispielsweise in rechtspraktischer Hinsicht, dass ein umfassendes Beweispaket zusammengestellt werden müsse, das auf allgemein zugänglichen Informationen basieren müsse, um Gerichtsverwertbarkeit sicherzustellen.
Ohnehin, so erklärt das Auswärtige Amt, habe die Europäische Union bereits diverse Sanktionsmaßnahmen gegen die Wagner-Söldnergruppe verhängt und darüber hinaus 19 Personen und zehn Unternehmen aus dem Wagner-Umfeld sanktioniert.
Redaktion poppress.de, A. Camus
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