Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Rufe nach einer Verschärfung der Strafen bei Fällen von Kinderpornografie zurückgewiesen.
Lambrecht erklärte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, eine generelle Forderung nach einer „abstrakten Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie“, wie sie etwa von der Vorsitzenden der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, erhoben werde, führe zu nichts. Der Straftatbestand der Kinderpornografie sei im Gesetz ganz „bewusst sehr weit gefasst“ worden, sagte die Justizministerin.
Etwa falle bereits das einmalige Posten eines kinderpornografischen Comics im Internet unter dieses Gesetz. Wenn man ein solches einmaligen Verhalten als ein Verbrechen bewerte, und dis bedeute eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr, dann gebe es „keine Möglichkeit, hierauf angemessen zu reagieren“, erklärte Lambrecht ihre ablehnende Haltung zu einer entsprechenden Verschärfung des Strafrechts. Wichtiger sei es hier, „konkret den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben“ und sie gut auszurüsten. Dass dies etwas nutze, „zeigt sich in NRW.“
Bei Fällen von Kindesmissbrauch sei bereits jetzt eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren mit folgender Sicherheitsverwahrung denkbar, und dies sei „eine der höchsten Strafen, die unsere Rechtsordnung überhaupt kennt“, betonte die Ministerin weiter. Die Möglichkeit einer solchen, hohen Strafe stehe auch „nicht nur auf dem Papier“, sondern dieser Strafrahmen sei zum Beispiel im Missbrauchsfall von Lügde „fast ausgeschöpft“ worden.
Redaktion poppress.de, A-1010413
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