Die FDP verlangt von der Bundesregierung, noch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Gesetzesänderung durchzusetzen, um dem bisherigen massiven Umsatzsteuer-Betrug entgegen zu wirken.
Jedes Jahr entstehen in Deutschland und in der EU durch organisierten Betrug bei der Umsatzsteuer Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe, informierte der FDP-Fraktionsvize Christian Dürr das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Donnerstag. Er sprach sich dafür aus, dass zuerst kriminellen Steuerbetrügern das Handwerk gelegt werden sollte, bevor alle ehrlichen Steuerbürger zurückzahlen müssen.
Bis jetzt habe sich die große Koalition leider kaum mit diesem Thema befasst und es links liegen gelassen. So dürfe es nicht weiter gehen. Wie Christian Dürr deutlich machte, erwartet er, dass sich die Bundesregierung ab sofort im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft dafür stark macht, das Mehrwertsteuersystem zu reformieren.
Das EU-weite komplizierte Mehrwertsteuerrecht wird von kriminellen Banden auf eine Weise ausgenutzt, die es ermöglicht, jedes Jahr den Fiskus um Summen in Milliardenhöhe zu prellen. Sogenannte Karussell-Geschäfte machen es Betrügern leicht, dank komplizierter Handelsketten die Steuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen, obwohl sie selbst keine Umsatzsteuer abführen. Auf diese Weise kommt es zu fehlenden Steuereinnahmen. Allein das in Deutschland jährlich entstehende Defizit wird auf eine Summe in zweistelliger Milliardenhöhe geschätzt. Europaweit wird von der EU-Kommission von einem allein durch Karusellgesellschaften verursachten Schaden ausgegangen, der etwa 50 Milliarden Euro jährlich beträgt. Deshalb tritt Christian Dürr dafür ein, in ganz Europa das System der Zahlung von Umsatzsteuern in Bezug auf Lieferungen zwischen Handelsunternehmen untereinander zu ändern. Nach der derzeitigen Gesetzeslage führen nur die Lieferanten eine Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab. Die Empfänger von Lieferungen hingegen, können sich auf dem Weg des Vorsteuerabzugs die gezahlte Steuer von der Finanzbehörde erstatten lassen. Deshalb wird nun ein sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren favorisiert. Bei diesem führt direkt der Leistungsempfänger (also auch der Empfänger einer Lieferung) die Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab. Somit bleiben die Umsatzsteuerzahlung und das Recht auf Vorsteuerabzug bei ein und demselben Unternehmen. Wie Christian Dürr (FDP) erläutert, kann es auf diese Weise gelingen, den umfangreichen Umsatzsteuer-Betrug wirkungsvoll einen Riegel vorzuschieben.
Redaktion poppress.de, Fennia
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