Im Oktober 2015 ist der Mann, welcher für die tödliche Messerattacke in Dresden Anfang Oktober verantwortlich sein soll, als Flüchtling nach Deutschland gekommen.
Die Ermittler haben am Donnerstag, 22.10.2020, mitgeteilt, dass der Syrer im Mai 2016 einen Asylantrag gestellt habe, der Asylstatus jedoch, bedingt durch mehrere Straftaten, im Jahr 2019 wieder aberkannt worden sei.
Den Angaben der Behörden zufolge hat er Ende November 2019 eine Verfügung zur Ausweisung von der zuständigen Ausländerbehörde in Dresden erhalten, jedoch sei diese nicht vollziehbar gewesen, weil für Syrien als Herkunftsland des Mannes ein Verbot in Bezug auf die Abschiebung besteht.
Die Ermittler haben bestätigt, dass der Mann mehrfach vorbestraft sei und von den Behörden der Sicherheit zeitweilig observiert worden ist. Diese Maßnahmen hätten aber am 4. Oktober die tödliche Messerattacke nicht verhindern können. Eine 24-Stunden-Observation des Mannes nach der letzten Haftentlassung wäre zwar rechtlich möglich gewesen, sei jedoch nicht üblich, so die Ermittler und haben hinzugefügt, dass der zwanzigjährige Mann, sowohl vor als auch nach der Tat, den Meldeauflagen nachgekommen sei.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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