Die im Jahr 2018 in Kraft getretenen Richtlinien der Europäischen Union zur Bekämpfung der Geldwäsche wird von Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt.
„RBB24-Recherche“ berichtet, unter Berufung auf eigene Informationen, dass der dafür vorgesehene Termin am 3. Dezember 2020 nicht mehr zu halten sei. Der Gesetzesentwurf wurde von der Bundesregierung erst im Oktober 2020 vorgelegt.
Die Fachausschüsse des Bundesrates sowie die Bundestagsfraktion der Union haben Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert und kritisieren, dass dieses Gesetz in den Kernbereichen nicht zu einer Verbesserung bei der Bekämpfung bezüglich der Geldwäsche in Deutschland beitrage. Sepp Müller von der CDU/CSU, Berichterstatter der Bundestagsfraktion für das Geldwäschegesetz, fordert, dass die geplanten Änderungen in Bezug auf die selbständige Vermögenseinziehung ersatzlos gestrichen wird, weil der Hauptzweck von selbstständigen Einziehung mit der Neuregelung ausgehöhlt und in das Gegenteil verkehrt werden würde.
Zukünftig soll die Einziehung von sichergestellten Vermögen gemäß dem Gesetzentwurf davon abhängen, dass die vorangegangene Tat ein banden- oder gewerbsmäßiges Vergehen oder ein Verbrechen ist. Jedoch sei gerade zum Zeitpunkt der Sicherstellung eine regelmäßige Beurteilung noch nicht möglich, sagte Sepp Müller gegenüber „RBB24-Recherche“. Zum Beispiel würden von der Änderung Geld-Kuriere profitieren. Große Mengen an Bargeld können vom Zoll oder der Polizei nach der aktuellen Lage des Gesetzes eingezogen werden, wenn der Besitzer keine plausible Erklärung für den Ursprung des Geldes hat. Die vorgesehene Änderung wird von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ebenfalls abgelehnt.
Der Experte für Geldwäsche der GdP Frank Buckenhofer erklärte, zwar könne in der Regel bei Geldkurieren noch ein großes Missverhältnis zwischen den rechtmäßigen Einkünften von Kurieren sowie der oftmals erheblichen Menge an gefundenem Bargeld festgestellt werden, jedoch wären die Erkenntnisse zu einem Verbrechen oder einem banden- respektive gewerbsmäßigen Vergehen bei der Vortat zur der Geldwäsche kaum nachzuweisen. Das Ziel zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche, welches sich die Bundesregierung selbst gesetzt hat, würde durch die geplanten Änderungen des Gesetzes nicht erreicht.
Ebenfalls Korrekturen fordern der Ausschuss für innere Angelegenheiten sowie die zuständigen Fachausschüsse im Bundesrat. Die vom Justizministerium des Bundes vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der selbständigen Einziehung werden von den Ausschüssen ebenfalls kritisiert, weil sie im Verhältnis zur aktuellen Lage des Gesetzes erhebliche Einschränkungen befürchten. Zudem seien für Veränderungen der erst im Jahr 2017 eingeführten Regeln keine „durchgreifenden“ Gründe zu erkennen.
Weitere Kritik erfahren auch die vorgeschlagenen Änderungen zur Geldwäsche, welche zu erheblichen Lücken bei der Strafbarkeit führen könnten. Dabei geht es im Kern um die Vermengung von illegal und legal erworbenem Vermögen, welches dadurch in Zukunft lediglich noch eine bedingte Erfassung vom Straftatbestand der Geldwäsche erfahren würde. Am 27. November 2020 wollen die Länder über die Änderungsvorschläge abstimmen.
Auf Anfrage hat das Justizministerium des Bundes dem RBB mitgeteilt, der Gesetzentwurf würde nicht allein der Umsetzung von der strafrechtlichen Richtlinie zur Geldwäscherei der Europäischen Union dienen, sondern soll die strafrechtliche Bekämpfung von der Geldwäsche insgesamt verbessern und auf ein neues Niveau anheben. Des Weiteren soll der All-crimes-Ansatz, nach welchem in Zukunft jede Straftat als Vortat für die Geldwäsche geltend gemacht werden soll, in einem Vorgang der Gesetzgebung mit der Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden.
Die erste Lesung erfolgt am 20. November 2020 im Bundestag und im Anschluss wird das Gesetz an die Ausschüsse verwiesen. Eine Anhörung der Sachverständigen ist für den 9. Dezember 2020 geplant. Die letzte Sitzung des Bundestags für das laufende Jahr findet am 18. Dezember 2020 statt. Unklar ist derzeit, wann im Bundestag das Gesetz beschlossen wird.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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