Spitzenvertreter der Koalition aus Union und SPD beraten am heutigen Mittwoch (22. April 2020) im Koalitionsausschuss über zusätzliche Corona-Hilfen für Beschäftigte.
Das Portal „Business Insider“ berichtet über die Tagesordnung der heutigen Sitzung, dass unter anderem über eine mögliche Verlängerung der ALG-I-Zahlungen beraten werde. Über Details der Tagesordnung hatten Insider mit den Journalisten gesprochen. Demnach hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den dringenden Wunsch geäußert, Arbeitslosen ihre Bezüge aus ALG I um drei Monate zu verlängern, wenn der betreffende Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2020 enden würde. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Bundesagentur für Arbeit voraussichtlich in den kommenden drei Monaten wegen des Ansturms der Firmen auf Kurzarbeitergeld ohnehin praktisch keine Jobs vermitteln kann. Es ist nach Auffassung des Arbeitsministers daher sinnvoller, den derzeit nicht vermittelbaren Arbeitslosen von vornherein drei Monate länger das Arbeitslosengeld I zu zahlen. Eine Verlängerung des Insolvenzgeldes ist nach Informationen von „Business Insider“ ebenfalls im Gespräch. Nach der derzeitigen Regelung erhalten dieses Geld die Arbeitnehmer maximal drei Monate lang von der Bundesagentur, wenn ihr Betrieb in Konkurs geht. Hier denkt man dem Vernehmen nach wohl über eine ähnliche Regelung wie beim Arbeitslosengeld I nach. Über eine höhere Zuverdienstgrenze für Kurzarbeiter sind sich die Union und die SPD bereits einig. Der formale Beschluss dazu soll heute gefällt werden. Bislang gilt eine Grenze von 450 Euro pro Monat ohne Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. Die verabredete Anhebung dieser Grenze bedeutet nun, dass die Kurzarbeiter bis zur Grenze des bislang erhaltenen Lohns hinzuverdienen dürfen – also in der Regel weit über die Grenze von 450 Euro hinaus. Die Koalition hofft darauf, dass die betroffenen Kurzarbeiter durch diese Regelung vermehrt Jobs in systemrelevanten Bereichen annehmen, beispielsweise als Erntehelfer.
Redaktion poppress.de, A-055824
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