Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) strebt ein neues BND-Gesetz für den umfassenden Schutz von Grundrechten an. Hierfür will er ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts nutzen.
Das jüngste Urteil des BVG bezieht sich auf die Auslandsaufklärung des BND. Minister Braun will nun aus diesem Urteil neue gesetzliche Regelungen ableiten, mit denen der Auslandsgeltung deutscher Grundrechte Rechnung getragen wird, welche die BVG-Richter mit ihrem Urteil erstmals festgestellt hatten. Dies solle den umfassenden Grundrechtsschutz auch im Ausland sicherstellen, wie Braun zum Redaktionsnetzwerk Deutschland für die Ausgaben am Mittwoch (3. Juni 2020) mitteilte. Das Gericht hatte festgestellt, dass deutsche Grundrechte auch im Ausland gelten, und zwar auch gegenüber Ausländern. Das bedeutet unter anderem, dass der BND im Ausland nicht anlasslos (auch ausländische) Personen überwachen darf. Braun sagte dazu gegenüber den RND-Zeitungen, dass die Bundesregierung das umfangreiche Urteil nun sorgfältig und umgehend auswerten werde. Anschließend werde sie in einem absolut transparenten Verfahren die nötigen Vorschläge für erforderliche gesetzlichen Anpassungen unterbreiten. Das Kanzleramt will hierzu ein erstes Papier mit Eckpunkten für ein neues BND-Gesetz noch im Juni vorlegen, also vor der im Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause. Das ergaben eigene Recherchen des RND. Der Gesetzentwurf soll dann gleich nach der Sommerpause durch das Kabinett geprüft und anschließend schnellstmöglich dem Bundestag vorgelegt werden. Damit wäre eine Verabschiedung des Gesetzes noch in 2020 realistisch.
Die Karlsruher Richter hatten neben den genannten Grenzen für die Auslandsaufklärung des BND auch festgestellt, dass der BND grundsätzlich seine strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland durchführen darf. Diese ist in ihrer bestehenden Form mit den deutschen Grundrechten vereinbar, die das Grundgesetz formuliert. Braun bezeichnete es als erfreulich, dass das Gericht die Bedeutung der BND-Arbeit nochmals unterstrichen habe. Im Urteil heißt es unter anderem, dass die Auslandsaufklärung des BND mittelbar zum Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung sowie der Bewahrung der demokratischen Selbstbestimmung beitrage. Sie schütze damit Verfassungsgüter von hohem Rang, so der CDU-Politiker. Nun gelte es, per Gesetz ausgewogene Regelungen zu schaffen, die einerseits die Arbeit des BND effektiv unterstützen und andererseits dem Grundrechtsschutz in jeder Hinsicht Rechnung tragen würden. Der Vorsitzende des PKGr (Parlamentarisches Kontrollgremium des Bundestages) Armin Schuster (CDU) merkte gegenüber dem RND an, dass dieses Urteil in juristischer Hinsicht relativ leicht umzusetzen sei. Die Richter wären in der Bestimmung nötiger gesetzlicher Rahmenbedingungen sehr konkret geworden. Nun gelte es, ein neues Gesetz zu formulieren, dass die Leistung des BND möglichst wenig beeinträchtige. Die rasche Gesetzesvorlage bezeichnete Schuster indes als schwierig. Immerhin wolle die Große Koalition das neue BND-Gesetz vor der Sommerpause des kommenden Jahres verabschieden lassen, also noch in der laufenden Legislaturperiode. Das Gesetz werde durchaus Konsequenzen für die Kontrolle des Nachrichtendienstes durch das Parlament haben, so der CDU-Politiker. Diese werde sich erheblich verändern und auch verstärken. Unter anderem werde das PKGr eine noch größere Verantwortung übernehmen. Hinzu komme laut dem vorliegenden Urteil ein mit mindestens 30 Mitgliedern besetzter neuer Gerichtshof. Das sei nötig, um die vom BVG vorgegebenen Richtlinien für den Bundesnachrichtendienst einhalten zu können. Bis Ende 2021 muss der Auslandsgeheimdienst an seiner Arbeit nichts ändern. Er durchforstet bei seiner strategischen Fernmeldeaufklärung anlasslos ausländische Datenströme – pro Tag rund 154.000 Kommunikationsbeziehungen. Etwa 260 von ihnen sind nach Angaben des Dienstes am Ende relevant.
Redaktion poppress.de, A-055824
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