Der Sozialverband VdK hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Intensivpflege, der am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ein Thema sein wird, scharf kritisiert..
In einer Erklärung stellt der Vdk klar, es sei eine „Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes“ der betroffenen Patienten, wenn künftig nicht mehr der Patient persönlich, sondern der Medizinische Dienst der Krankenkassen zu entscheiden habe, ob ein Intensivpflegebedürftiger daheim oder in einer Pflegeeinrichtung umsorgt und beatmet werde. Eine solche Regelung sei daher „kategorisch“ abzulehnen. Die im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ verbundenen Tageszeitungen berichten in ihren Mittwochausgaben über diese Stellungnahme.
Es könne nicht angehen, dass die Medizinischen Dienste, am Ende also de fakto die Krankenkassen, darüber entschieden, wo Intensivpflegepatienten gepflegt werden. Es müsse damit Schluss sein,“diese Menschen zu entmündigen“, forderte Verena Bentele, die Präsidentin des VdK, gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sie betonte, es sei das Recht der Patienten, selbst zu wählen, ob sie lieber zuhause in ihrer gewohnten Umgebung mit ihren Familien und Bekannten oder in einer Pflegeeinrichtung leben wollten. Niemand dürfe gegen seinen eigenen Wunsch in eine stationäre Einrichtung eingewiesen werden. Dies müsse „endlich raus aus dem Gesetzentwurf“, so Bentele.
Der VdK hat die Befürchtung, dass finanzielle Aspekte die jeweilige Entscheidung des Medizinischen Dienstes lenken könnten, denn die stationäre Versorgung von Intensivpflegepatienten sei billiger als die Plege zuhause. Das Wohl der Intensivpflegepatienten müsse aber der entscheidende Punkt sein. Es dürfe auf keinen Fall „darum gehen, Kosten einzusparen“, verlangte Bentele und hob hervor, der Medizinische Dienst sei „beileibe kein unabhängiges Organ“. Der VdK warne daher davor, dass die ökonomische Interessen der Krankenkassen bei der Entscheidung den Ausschlag geben könnten.
Nach Schätzungen gebe es bundesweit etwa 25.000 beatmungspflichtige Intensivpflegepatienten, gibt das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ an.
Redaktion poppress.de, A-1010413
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