Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) schafft Fakten bei der Meldepflicht von Steuertricks und geht dabei auf Konfrontationskurs zu den unionsgeführten Bundesländern und den Bundestagsfraktionen von Union und FDP.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in der Freitagsausgabe sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bereits seit dem 1. Juli 2020 laut Gesetz verpflichtet dann eine Anzeige vorzunehmen, wenn sie für ihre Kunden ein grenzüberschreitendes Steuersparmodell umsetzen.
Scholz will nun an diesem Freitag die Branche darüber aufklären, wie die neuen Vorschriften konkret umzusetzen sind. In dem an die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundeszentralamt für Steuern gerichteten Schreiben ist auf 72 Seiten sehr umfassend die „Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ definiert. Darin sind u. a. die Anwendungsbereiche der Meldepflicht definiert und bei welchen Steuerarten sie anfällt. Daneben wird die Art von Geschäftsmodellen genauer beschrieben und wer als Beteiligter oder Vermittler gesehen wird. Die Pflicht der Anzeige gilt für nahezu alle Steuerarten mit der einzigen Ausnahme bei der Kirchensteuer. Als besonders auffällig gelten dabei solche Steuersparmodelle, bei denen grenzüberschreitend Firmengründungen vorgenommen werden aber auch Investments und Beteiligungen an im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften. Das Schreiben aus dem Finanzministerium macht dabei klar, dass nicht erst das Steuersparmodell konkret umgesetzt und gelebt werden muss. Es besteht nach dem Verständnis des Finanzministers schon dann eine Anzeigepflicht, wenn der Steuerberater Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Steuergestaltung vorstellt und diese als Option für eine Steueroptimierung geeignet ist. Allerdings sind auch eine Reihe von Ausnahmen definiert. Wird bspw. das Ausschöpfen von Steuerfreibeträgen vorgestellt oder handelt es sich um den Abschluss eines Altersvorsorgevertrags, ist eine Meldung nicht automatisch verpflichtend. Das gilt auch für die Beantragung von Forschungszulagen oder bei der Übertragung von Anrechten.
Hintergrund der Umsetzung der Anzeigepflicht sind die Geschehnisse um die sogenannten Panama Papers aus dem Jahre 2016. Damals wurde publik in welchem Umfang Maßnahmen zur Steuervermeidung durch Privatpersonen und Firmen vorgenommen wurden. Die Bundesregierung setzt nunmehr ein im selben Jahr gegebenes Versprechen um, wonach die Steuergestaltung mithilfe grenzüberschreitender Steuersparmodelle deutlich erschwert wird.
Damals hatte die „Süddeutsche Zeitung“ in Kooperation mit einem internationalen Journalistennetzwerk brisante Unterlagen veröffentlicht. Diese zeigten, dass mit einer in Panama ansässigen Kanzlei über komplexe Firmenkonstruktionen und Briefkastenfirmen massiv Steuern hinterzogen wurden. Nach aktueller Ansicht betrug der weltweite Schaden hunderte Milliarden Euro an Steuergeldern die in den jeweiligen Herkunftsländern nicht gezahlt oder auf fragwürdige Art verschoben wurden.

Redaktion poppress.de, A-1005145