Innenminister von Thüringen und Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) Georg Maier fordert entschlossenere Maßnahmen vom Staat gegen den Rechtsextremismus und hat den Einsatz der Datenspeicherung auf Vorrat angemahnt.

Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ in den Ausgaben am Donnerstag, 15.10.2020, sagte Georg Maier, dass er die durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärte Voraussetzung, dass eine akute Bedrohung der nationalen Sicherheit gegeben sein müsse, als erfüllt ansehe.

Der rechte Terrorismus und Extremismus müsse, wie in der Vergangenheit der islamistische Terrorismus, noch intensiver bekämpft werden. Zuletzt hätten die Innenminister von Ostdeutschland bereits in Leipzig über den Erwerb von Immobilien durch Rechtsextremisten gesprochen. Wichtiger sei jedoch, analog zum islamistischen Terrorismus, die Finanzströme ins Visier zu nehmen. Wo der Rechtsterroristen das Geld beziehen, bedürfe einer genaueren Erkenntnis, so Georg Maier. Es gehe dabei um Kampfsportveranstaltungen, Verkaufsförderung im Einzelhandel im rechtsextremistischen Bereich, Rockkonzerte der Rechten und die Verbindungen zur organisierten Kriminalität, wie Menschen- und Drogenhandel sowie der Handel mit Waffen. Der SPD-Politiker fügte hinzu, dass sich auch die Behörden, welche für die Kontrolle der Finanzströme zuständig sind, in diesem Kampf stärker einschalten müssten. Hier würde es um die akut bedrohte nationale Sicherheit gehen, erklärte der Innenminister von Thüringen. Aus diesem Grund sollte auch die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht und mit einem Gesetz geregelt werden.

Rechtsextremismus würde sich nicht zuletzt im Netz zeigen. Von allen Seiten würde beklagt werden, dass Attentäter wie derjenige von Halle nicht frühzeitig identifiziert würden, sodass die Datenspeicherung auf Vorrat benötigt werde, erklärte Georg Maier. Insbesondere würden IP-Adressen von Verdächtigen benötigt. Um den Terrorismus der Rechten effektiv zu bekämpfen, müssten die Sicherheitsbehörden über mehr Befugnisse verfügen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz will die beiden Forderungen beim geplanten Treffen in Weimar vom 9.12. bis 11.12.2020 zur Diskussion stellen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bekräftigte im jüngsten Urteil von 6. Oktober 2020 die Ablehnung der Datenspeicherung auf Vorrat mit der Begründung, dass nationale Regelungen über die Speicherung von Daten ohne Anlass von Nutzerinnen und Nutzern des Internets unzulässig sind. Die Richter von Luxemburg haben damit vorgängige Urteile, welche eine Datenspeicherung auf Vorrat ohne Unterschied als Verstoß gegen die grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger bewertet hatten, bestätigt. Gleichzeitig urteilte der EuGH, dass Ausnahmen möglich wären. Die Regierungen dürften in einem vordefinierten Zeitraum bei Fällen, in welchen die nationale Sicherheit eines Landes akut bedroht sei, die Speicherung von Daten auf Vorrat anordnen. Der Chef der IMK sieht diese Bedrohung als gegeben. Es bestehe insofern ein „enger Zusammenhang“ zu Deutschland, auch wenn vom jüngsten Urteil Frankreich, Belgien und Großbritannien betroffen seien.

Nach einem früheren Urteil der EuGH sowie einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster ist die Datenspeicherung auf Vorrat in Deutschland auf Eis gelegt. Die luxemburgischen Richter haben am 6. Oktober 2020 über die konkreten Regelungen Deutschlands nicht entschieden. Zu dem momentan gesondert laufenden Verfahren vor dem EuGH wird ein Urteil in den kommenden Monaten erwartet.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile