Im Jahr 2020 wird der Bund insgesamt 204 Millionen Euro als Altersbezüge an ehemalige Regierungsmitglieder und Abgeordnete zahlen.

Die Belastung des Bundeshaushalts durch Ruhegehälter von ehemaligen Bundes- und Landespolitikern ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Der Alterssicherungsbericht des Bundes weist für das Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von insgesamt 204 Millionen Euro aus. Dies bedeutet ein Plus von 30 Millionen Euro in vier Jahren. Der letzte Alterssicherungsbericht aus dem Jahr 2016 wies noch eine Summe von 174 Millionen Euro aus.
Von den 204 Millionen Euro entfielen 52 Millionen auf die Ruhebezüge von ehemaligen Bundesministern. Damit musste die öffentliche Hand für diesen Bereich 8 Millionen Euro mehr aufwenden. Die restlichen 152 Millionen entfielen auf ehemalige Abgeordnete des Bundestages und der Länderparlamente. Im Durchschnitt beläuft sich die Pension eines Bundestagsabgeordneten auf 3.339 Euro im Monat. Bezugsberechtigt sind derzeit 935 Abgeordnete. Davon erhalten mehr als die Hälfte Ruhegehälter von über 3.500 Euro.
Landtagsabgeordnete in Baden-Württemberg und Bayern führen die Geldrangliste noch vor den Bundestagsabgeordneten an. Für ehemalige Bundesminister belaufen sich die Kosten für die Alterssicherung auf durchschnittlich 4.570 Euro. Dabei liegen die Bundesminister deutlich hinter ihren Amtskollegen aus den Ländern. Diese erhalten rund 1.400 Euro mehr im Monat. Die Zahl der Bezugsberechtigten im Ministerrang erhöhte sich im Berichtszeitraum seit 2016 um 79 auf jetzt 587. Auch im Bereich der bezugsberechtigten Abgeordneten ist ein Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2020 waren es 241 Fälle mehr als noch vor vier Jahren. Die Gesamtzahl beläuft sich auf 3.108.
Die steigende Belastung durch Ruhebezüge stieß dabei auf die Kritik der Linken. Der Fraktionschef der Linken-Bundestagsfraktion, Dietmar Bartsch, forderte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ eine Änderung der Rentenregelungen. Es ist den Bürgern nicht vermittelbar, dass Berufspolitiker keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, beklagte der Linken-Politiker. Hier werden Rentenansprüche erworben, ohne dass es von Seiten der Bezieher eine Gegenleistung gegeben hat. Solche Sonderrechte fördern die Demokratieverdrossenheit und führen dazu, dass die Menschen auf Distanz zu dem politischen System gehen, warnt Bartsch eindringlich. Unterstützung erhielt Bartsch vom Rentenexperten seiner eigenen Fraktion, Matthias W. Birkwald, der die Diskrepanz zwischen Sonderregelungen im Eigeninteresse und den Rentenbeschlüssen der Bundesregierung hervorhob.
Der Bundestag trifft die rentenpolitischen Entscheidungen, die jeden Bürger im Land betreffen. Er reglementiert die Rentenbezüge von den aktuell 21 Millionen Bezugsberechtigten in der Bundesrepublik. Aber die Politiker machen für sich selbst und im eigenen Interesse eine Ausnahme, die nicht nachvollzogen werden kann, bemängelt der Politiker gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix