Die Corona-Beschränkungen führen zu einer Neubewertung der Familie und zu einem signifikanten Rückgang der eingereichten Scheidungen.
Der Corona-Lock-Down führt offensichtlich zu einer Rückbesinnung auf traditionelle Familienwerte. Dies zeigt ein Blick auf die Entwicklung der Scheidungsstatistik seit März des Jahres. Die „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht“ kommt aufgrund einer Umfrage bei Fachanwälten und unter Immobilienmaklern zum Ergebnis, dass die Anzahl eingereichter Scheidungsverfahren seit dem ersten Lock-Down rückläufig ist. An der Umfrage der Arbeitsgemeinschaft, die Teil des Deutschen Anwaltsvereins ist, nahmen über 1.000 Fachanwälte teil.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitiert, ergibt sich bei den Anwaltskanzleien im Spezialgebiet Familienrecht eine signifikante Abnahme der laufenden Verfahren und der Nachfrage an Beratungsangeboten. Über 43 Prozent der Fachjuristen vermelden zum Teil deutliche Rückgänge der Mandantenzahlen. 46,2 Prozent der Befragten berichten über keine bemerkenswerten Einbrüche bei Verfahren und Beratungsgesprächen. Lediglich jede zehnte Anwaltskanzlei konnten über einen Anstieg des Geschäftsaufkommens berichten. Diese Einschätzung wird durch die Umsatzzahlen der Spezialkanzleien bestätigt. Für über die Hälfte der Fachanwälte bedeutete der Lock-Down sinkende Umsatzzahlen. Nur 6,5 Prozent der Befragten wiesen höhere Einnahmen aus.
Die Umfragezahlen aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft kommt zu einem parallelen Ergebnis. Bei Einreichung einer Scheidung verlässt im Normalfall einer der Beteiligten den gemeinsamen Hausstand. Als Konsequenz zeigt sich dann ein Anstieg der Nachfrage nach Wohnungen für Singles. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) führte im Auftrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter den vertretenen Immobilienmaklern eine Umfrage zur Nachfrageentwicklung seit März 2020 durch. Die Nachfragezahlen deuten auf keinen Anstieg des Bedarfs seit dem Lock-Down hin. Die befürchteten familiären Folgen der Einschränkung des öffentlichen Lebens ist dementsprechend bisher ausgeblieben. Die Konzentration auf das familiäre Umfeld hat nicht zu einer erhöhten Trennungsrate geführt, sondern im Gegenteil anscheinend zu einer erhöhten Hemmschwelle geführt.
Inwiefern sich die Zahlen des Anwaltsvereins und des Verbands der Immobilienmakler auch statistisch bestätigen, wird erst das kommende Jahr erweisen. Dann werden die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vorliegen. Die Entwicklung weist durch die rechtliche Regelung des Trennungsjahres eine Verzögerung auf, bis sie in den Statistiken erfasst wird.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
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