Bundesländer, welche von der Union geführt werden, wollen die verschiedenen geplante Covid-19-Maßnahmen der von den durch die SPD regierten Länder nicht mittragen.
Die Zeitungen der Funke-Mediengruppen berichten in den Ausgaben für Dienstag, 24. November 2020, über das Eckpunktepapier. Die Seite der Union lehnt das radikale Verbot bezüglich des Kaufs sowie dem Zünden von Feuerwerken an Silvester, wie es vonseiten der SPD gewünscht wird, ab.
Gemäß dem Papier soll es nur Appell sowie Empfehlungen geben und kein Verkaufsverbot und Untersagung des Mitführens von Pyrotechnik, jedoch sollen Feuerwerke auf belebten Plätzen verboten sein. In den Innenstädten ist zwar für den Publikumsverkehr eine Maskenpflicht geplant, jedoch soll die Gestaltung den Kommunen überlassen werden. Auch auf Parkplätzen und vor Einzelhandelsgeschäften wird die Maskenpflicht gefordert. Die Anliefer-, Ruhe- und Lenkzeiten sollen gelockert werden, damit der Großhandel in der Covid-19-Krise entlastet wird.
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, ihre Einkäufe für Weihnachten, wenn immer möglich, auch unter der Woche zu tätigen. Die Länder sollen von der Mithaftung ausgeschlossen und die Hilfe im November 2020 soll in den Dezember 2020 verlängert werden. Das Tragen der Maske als Pflicht soll auf dem gesamten Gelände der Schule sowie für alle Schularten gelten und die Schulen geöffnet bleiben, jedoch sollen Ausnahmen für den Unterricht in den Grundschulen möglich sein.
An Hotspots mit hohen Zahlen an Infektionen soll der Unterricht als Wechselmodell bei den höheren Jahrgängen ermöglicht werden. Zudem sollen an den Schulen gezielt Schnelltests zum Einsatz kommen. Um die Reduzierung von Kontakten vor Weihnachten zu ermöglichen, sollen die Weihnachtsfeiern auf den 21. Dezember 2020 vorgezogen werden. Für die Länder, in welchen die Inzidenz in sieben aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt, ist eine „Opt-Out-Klausel“ vorgesehen, welche von den Einschränkungen abweichen könnte.
Einig sind sich die Länder der Union zusammen mit der SPD, dass sich die Zusammenkünfte möglichst auf einen zusätzlichen Haushalt, jedoch auf maximal fünf Personen beschränken soll. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre. Vorgesehen sind die Kontrollen und Sanktionierungen durch die Behörden vor Ort.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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