Der FDP-Generalsekretär ist gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Bürgern innerhalb eines Radius von 15 Kilometern.
Was auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde, nämlich den Bewegungsradius von Bürgern in Zonen mit hoher Inzidenz auf nur 15 Kilometer einzuschränken, wird bei der FDP kritisch kommentiert. Diese zusätzliche Regelung sei nicht zumutbar, so Volker Wissing, FDP-Generalsekretär, gegenüber der Zeitung Bild in einer Sendung über die „richtigen Fragen“. Für Bürger, die in Großstädten wie Berlin lebten, sei das möglicherweise kein Thema, aber für Menschen am Land bedeute dies eine enorme Einschränkung, auch in Bezug auf die Freiheitsrechte.
Der Politiker äußerte sich bezugnehmend auf die nicht vollständigen Zahlen des RKI folgendermaßen, er fände es schwierig, auf der einen Seite von einer nicht ausreichenden Datenbasis zu sprechen, die es erlaube, über Öffnungen zu sprechen. Auf der anderen Seite jedoch immer wieder neue Verschärfungen zu erlassen. Diese gingen scheinbar immer.
Joachim Herrmann, Bayerns Innenminister von der CSU, gehört hingegen zu den Verteidigern jener Maßnahmen. Sie gelten ab Montag in Bayern. Er nannte diese Maßnahmen keinen allzu gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Menschen. Herrmann äußerte sich auch zur Kilometerzahl, die ab einem Inzidenzwert von 200 gilt. Man habe, so der Innenminister, einfach frei nach einer Zahl gegriffen und so 15 Kilometer festgelegt. Wie andere Grenzwerte, so Herrmann gegenüber der Bild, könnte die Zahl auch bei 16 oder 14 Kilometern liegen.
Herrmann zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr und entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Frage sei doch, ob es genau 50 Kilometer pro Stunde sein müssten, die man für die Stadt festlege. Oder ob der Wert nicht um fünf Kilometer höher oder niedriger liegen könne. Fakt sei: Man müsse sich gemeinsam auf einen Wert einigen und diesen dann als Obergrenze festlegen. Herrmann wiederholte, dass die Polizei angehalten sei, Kontrollen durchzuführen.
Ein geeignetes Mittel ist es laut Herrmann, die Kfz-Kennzeichen zu kontrollieren. Fahre jemand etwa an den Tegernsee oder in den Bayerischen Wald für einen Tagesausflug und komme er aus Landkreisen mit einem höheren Inzidenz-Wert, werde er von der Polizei angehalten und befragt werden, weswegen er überhaupt so weit von seinem Wohnort unterwegs sei.
Ebenso, ergänzte Herrmann, ließen sich Parkplätze kontrollieren. Man sehe gleich, welche Kennzeichen aus dem entsprechenden Landkreis sind und welche nicht. In Bayern könne man sicher sein, dass dies die Polizei kontrollieren werde. Dieses Maßnahme wird vom regierenden Oberbürgermeister Tübingens, Boris Palmer, kritisiert. Der Grüne nennt den Radius willkürlich. Ihn rege so etwas auf. Sofort denke man, was wohl als nächstes komme. Etwa, wann die vollkommene Ausgangssperre ins Haus stehe.
Palmer rechtfertigt Baden-Württembergs Lösung in diesem Kontext. Dort werde die Regel nicht umgesetzt. Dafür drossle man den Zugang zu besonders attraktiven Ausflugsorten und Ausflugszielen. So etwas sei sinnvoll, diese Maßnahme treffe ins Schwarze. Ein Radius von 15-Kilometern zerstöre einerseits die Akzeptanz und nerve die Bürger zusätzlich.
Redaktion poppress.de, A & Omega
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