Das Kanzleramt will eine Verlängerung des Lockdowns zunächst bis zum 15. Februar, wie aus einer Beschlussvorlage hervorgeht.
Die Beschlussvorlage für eine Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder konnte die dts Nachrichtenagentur einsehen. Inzwischen wurden wesentliche Details bekannt.
Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass private Zusammenkünfte weiterhin nur mit Personen des eigenen Hausstandes sowie maximal einer weiteren Person gestattet sind, die nicht zum Haushalt gehört. Die Maskenpflicht in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln soll konkretisiert werden: Fortan muss es sich um medizinische Masken handeln. Damit sind nicht zwingend FFP2-Masken gemeint, wie es noch vor wenigen Tagen geheißen hatte. Diese fordert beispielsweise Bayern von seinen Bürgerinnen und Bürgern. Das Kanzleramt schlägt vielmehr alle für den medizinischen Gebrauch üblichen Masken vor, also auch die einfacheren OP-Masken. Die Kontakte im ÖPNV will das Kanzleramt so reduzieren, dass nicht mehr als ein Drittel der regulär zulässigen Fahrgäste mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Damit soll es möglich werden, auch in Bus und Bahn die nötigen Abstände zu wahren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Firmen verpflichtet werden, ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anzubieten, wo diese realisierbar ist. Zu diesem Zweck dürfte Bundesarbeitsminister Heil eine Verordnung erlassen, welche das Homeoffice vorschreibt, wenn es nach eingehender Prüfung möglich ist. Auch soll das Pendleraufkommen zu den Stoßzeiten sinken, indem der ÖPNV nötigenfalls zusätzliche Verkehrsmittel einsetzt. In Bildungseinrichtungen soll der Präsenzbetrieb reduziert werden.
Die Schulen und Kitas will das Kanzleramt bis zum 15. Februar geschlossen halten. Lediglich für Abschlussklassen könnte es gesonderte Regelungen geben. Der Bund will zudem seine Überbrückungshilfe III nochmals ausweiten. So werden für den vom Lockdown besonders betroffenen Einzelhandel für die geplanten Hilfen die handelsrechtlichen Abschreibungen bei den Fixkosten berücksichtigt, die dieser auf schließungsbedingt nicht verkäufliche Saisonware vornimmt, wie das Kanzleramt in seiner Beschlussvorlage schreibt.
Redaktion poppress.de, A-055824
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