Die Eckwerte für den Covid-19-Haushalt 2022 werden von Bundesfinanzminister und SDP-Politiker Olaf Scholz eine Woche später vorgelegt.
Unter Berufung auf Regierungskreise schreiben die Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass der Entwurf für den Haushalt des Bundes sowie die mittelfristige Planung der Finanzen für die nächste Wahlperiode bis ins Jahr 2025 am 24. März 2021 ins Kabinett kommen werde. Weil diese Woche im Bundestag keine Sitzungen stattfinden, ist der im Vorfeld angestrebte Termin für den 17. März 2021 verworfen worden. Zudem gewinnen der Finanzminister des Bundes und der Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer ein wenig mehr an Zeit. Aktuell befinden sich die beiden Politiker über Wunsch und Wirklichkeit in Bezug des geplanten Ausgebens von Geld mit den Staatssekretären der Bundesministerien in Verhandlungen.
Mitten in der Pandemie des Jahrhunderts sind die Zahlen für die in Zukunft geplanten Einnahmen und Ausgaben von besonderer Bedeutung. Die zukünftige Regierung, welche nach der Bundestagswahl am 23. September 2021 feststeht, wird auf der Grundlage des Entwurfs von Olaf Scholz mit unklaren Spielräumen bezüglich der Finanzen in die nächste Wahlperiode starten. Die Lücke in den Einnahmen bei den Steuern aufgrund von Covid-19 wird die Seite der Einnahme des Bundes auf Jahre hinaus schmälern, selbst dann, sollte es wie nach der Krise der Banken vor über einem Jahrzehnt, zu einer vergleichbaren ökonomischen Aufholjagd kommen. Wie viele weitere Schulden Olaf Schulz für die Abmilderung von den wirtschaftlichen Folgen wegen Covid-19 für den Bund im Jahr 2022 einplant, ist noch offen. Spekulationen zufolge sind es über 60 Milliarden Euro oder mehr. Olaf Scholz verfügt jedoch über eine Reserve im Haushalt von rund 50 Milliarden Euro für Covid-19-Nothilfen, die er jederzeit angehen kann.
Nach Jahren von einer soliden Haushaltsführung hat Covid-19 mit den regelmäßigen Überschuldungen sämtliche Rahmen gesprengt. Der Bund hat im Jahr 2020 Kredite in der Höhe von 130 Milliarden Euro aufgenommen. Für das Jahr 2021 sind neue Schulden bis zu 180 Milliarden Euro vorgesehen. Ab dem Jahr 2023 muss der Bund mit der Tilgung von den gigantischen Schulden beginnen. Die Debatte im Wahljahr, ob die aufgrund von Covid-19 für die Jahre 2020 und 2021 ausnahmsweise ausgesetzte Schuldenbremse im Jahr 2022 im Grundgesetz noch unwirksam bleiben soll, ist längst entbrannt. Helge Braun, Politiker der CDU und Kanzleramtsminister sowie Vertrauter der Bundeskanzlerin Angela Merkel, hat eine grundlegende Reform und Lockerung von der Schuldenbremse ins Spiel gebracht und ist deswegen von den Spitzen der Union zurückgepfiffen worden. Das Grundgesetz kann nicht alleine durch die große Koalition aus SPD, CDU und CSU geändert werden. Für eine Änderung werden dafür im Bundestag und Bundesrat zwei Drittel der Mehrheit benötigt.
Die Schuldenbremse für Bund und Länder ist im Jahr 2009 eingeführt worden und zwingt den Staat zu mehr Disziplin beim Haushalt. Gegenüber einer Reform, welcher dem Bund bezüglich Mini- und Negativzinsen beim Generieren von Schulden dauerhaft mehr Spielräume geben würde, zeigen sich die SPD, Linke und Grüne offen. Dadurch könnte der Staat beispielsweise noch mehr investieren. Die nächste Bundesregierung könnte sonst, falls der Boom nach Covid-19 ausbleiben sollte, zur drastischen Kürzung der Ausgaben oder Erhöhung der Steuern gezwungen sein. Zwar dürfte der Bund auch dann neue Kredite aufnehmen, wenn im Jahr 2022 die Schuldenbremse wieder regulär in Kraft gesetzt würde, jedoch lediglich nur in der Größenordnung von 0,35 Prozent von den Leistungen der Wirtschaft. Dies entspricht gut zehn Milliarden Euro. Der Beschluss des nächsten Haushalts erfolgt erst durch den neuen Bundestag.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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