Mit Blick auf die hohen Infektionszahlen wollen die Bundesländer bisherige Corona-Regeln anscheinend erst einmal weiter verlängern.
Ein Beschlussentwurf für die Sitzung der Sonder-Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag sehe dies vor, wie das Portal „Business Insider“ berichtet. Ursprünglich war das Ende von weitgehenden Infektionsschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen und die 3G/2G-Regel bereits für den 20. März vorgesehen.
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) räumt den Ländern nur noch ein, grundlegende Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen und eine Testpflicht in medizinischen Einrichtungen zu verhängen, wenn der Schutz zum Beispiel von vulnerablen Gruppen das verlange. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, bestimmte Gebiete zu Hotspots zu erklären, um doch härtere Maßnahmen zu beschließen. Diese Regelung löste bei vielen Landesregierungen bereits vor Wochen großen Unmut aus. Der Katalog an möglichen Maßnahmen reiche nicht aus, um der teils drastischen Infektionslage effektiv zu begegnen, so die Kritik. Deshalb wurde eine Übergangsregelung eingeführt, welche die Fortführung der härteren Maßnahmen bis zum 02. April festschrieb.
Diese Frist soll laut dem Beschlussentwurf für die GMK um weitere vier Wochen verlängert werden. Demnach könnten die Maskenpflicht in Innenräumen, 2G- und 3G-Regelungen für Restaurants und Bars sowie Obergrenzen bei Veranstaltungen doch noch bis zum Mai gelten. In dem Papier heißt es zur Begründung, die Länder benötigten „robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.“ Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes werde dieser Anforderung in seiner jetzigen Fassung nicht gerecht.
Die Länder sind der Meinung, ungenaue Formulierungen im betreffenden Gesetz könnten zu rechtlichen Problemen bei der Umsetzung der Hotspot-Regelung führen. Es fehle eine gesetzliche Vorgabe, was genau ein Hotspot sei und welche Kriterien erfüllt sein müssten, um die Hotspot-Regeln anwenden zu können. Außerdem fordern die Länder ein Bekenntnis vom Bund, dass bei Bedarf ein ganzes Bundesland als Hotspot eingestuft werden kann. Solche Nachbesserungen sollen dann während der verlängerten Übergangsphase kommen.
Redaktion poppress.de, Kindskopf
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