Udo Di Fabio – ehemaliger Bundesverfassungsrichter – sieht eine Ungleichbehandlung in der Erlaubnis der Wiederaufnahme von Fußballbundesligen.
In der im RTL/n-tv-Sendung „Frühstart“ sagte di Fabio, man könne nicht dem finanziell besser ausgestatteten Profifußball größere Rechte als einem regionalen Amateurhandballverein einräumen – und das mit dem Verweis auf die bessere Finanzlage des Profifußballs, der mit seinen besseren Mitteln auch die Sicherungsmaßnahmen besser organisieren und durchführen könne. Damit äußerte der Jurist Zweifel daran, ob diese Vorgehensweise richtig sei. Vielmehr sei nach seiner Auffassung der Staat verpflichtet, den Sportstätten und Amateurvereinen diejenigen Mittel zukommen zu lassen, die sie in die Lage versetzen würden, ihren Spielbetrieb wieder aufzunehmen. Sie müssten das, was die Bundesliga kann, auch können dürfen. Der Staat interveniere schließlich in der gegenwärtigen Krise auch anderweitig. Es werde viel Geld für Ausgleichszahlungen in die Hand genommen – warum nicht für den Amateursport?
Unabhängig von dieser Argumentation hält der Jurist einen Neustart der Bundesliga für verantwortbar, wenn das gegebene Hygienekonzept eingehalten werde. Dieser Neustart ist für 15. Mai 2020 geplant. Di Fabio ist auch Mitglied des Corona-Expertenrates der NRW-Landesregierung. In dieser Funktion wandte er sich gegen die Kritik an unterschiedlichen Entscheidungen einzelner Bundesländer zu fortgesetzten Maßnahmen und Lockerungen in der Coronakrise. Er bezeichnete vielmehr das gegenwärtige Konzept von unterschiedlichen Vorgehensweisen je nach regionaler Infektionslage als „gelungenen Föderalismus“. Dazu trügen auch die Absprachen zwischen Bund und Länder bei. Als Beispiel nannte der ehemalige Verfassungsrichter die unterschiedlichen Infektionsgefahren in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Natürlich müsse man bei solchen Unterschieden auch dezentrale Entscheidungen direkt vor Ort treffen. Der Bund sei erst dann gefragt, wenn diese Entscheidungen nicht mehr vernünftig und zielführend möglich seien. In so einem Fall sei es nötig, größer zu koordinieren, so der Rechtsexperte.
Redaktion poppress.de, A-055824
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