Stadtwerke und Gewerkschaftsvertreterer übten deutliche Kritik am geplanten Kohleausstieg.

Michael Ebling, der Präsident des Verbandes Kommunahler Unternehmen (VKU), erklärte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ für die Donnerstagsausgaben seiner Tageszeitungen, aus der Sicht seines Verbandes gebe es einen erheblichen Bedarf an Nachbesserungen am Kohleausstiegsgesetz. Auch Frank Werneke, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Verdi, sagte, „für die gesamte Zeit des Ausstiegs“ benötige man für die Kraftwerksstillegungenen „angemessene Entschädigungszahlungen“, um zu gewährleisten, dass der Ausstieg „sozialverträglich“ geschehen werde.

Die Bundesregierung beabsichtigt die Abschaltung des letzten Brankohlekraftwerks bis 2038. Die Verbrennung von Steinkohle zur Stromerzeugung soll bereits deutlich früher abgeschlossen sein. Hier will der Bund Entschädigungen für die Stillegung der Kraftwerke von 2020 bis Ende 2026 über Ausschreibungen ermitteln. Danach soll dann nur per Ordnungsrecht und ohne Zahlung von Entschädigungen stillgelegt werden. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages plant für den 25. Mai eine öffentliche Anhörung zum geplanten Kohleausstiegsgesetz.

Frank Werneke erklärte, seine Gewerkschaft sehe „entschädigungsfreie Stillegungen kritisch“. Ohne derartige Zahlungen würden die Unternehmen möglicherweise den „Kostendruck an die Beschäftigten“ weitergeben. Michael Ebling vom VKU pflichtete ihm bei. „Keine Stillegung von Steinkohlekraftwerden ohne angemessene Entschädigung“, forderte auch er gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Verdi und VKU gehen nach übereinstimmenden Annahmen davon aus, dass von den von kommunalen Unternehmen betriebenen Steinkohlekraftwerken deutschlandweit direkt und indirekt etwa 11.000 Arbeitsplätze abhängig sind
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Die soziale Sicherung der in den Kraftwerken tätigen Arbeitnehmer sei mit dem gegenwärtigen Ausstiegskonzept noch nicht abgeschlossen, stellte Werneke fest. So müsse etwa sichergestellt werden, dass sich nur solche Kraftwerke an den Ausschreibungen beteiligen dürften, für die es bereits Sozialsicherungstarifverträge gebe. Komponenten der Vereinbarungen sollen unter anderem ein sogenanntes Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte für den Übergang in die Rente sowie Fortbildung und Qualifikation für Jüngere Arbeitnehmer sein. Neue Tätigkeitsbereiche können vor allem in von städtischen Unternehmen betriebenen Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) liegen, die mit der Verbrennung von Erdgas Strom und Wärme erzeugen.

Um Kraftwerksbetreibern, die derzeit noch Kohle verfeuern, für den Umstieg auf Gas und die neue Technik mit Kraft-Wäme-Kopplung einen Anreiz zu schaffen, plant der Bund, den Betreibern einen „Kohleersatzbonus“ in Höhe von 180 Euro pro Kilowatt Leistung zu zahlen. Werneke und Ebling fordern hier beide eine Erhöhung dieser Prämie. Der bisher angedachte Ersatzbonus sei nicht ausreichend, um kurzfristig zum Umbau in die Gas-KWK anzureizen und dabei auch die Wärmeversorgung sicherzustellen. Früheren Stellungnahmen zufolge setzt sich der VKU hier für eine Erhöhung des Bonus auf 450 Euro pro Kilowatt ein.

Es sei notwendig, den klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung voranzutreiben und gleichzeitig neue Arbeitsplätze für die „Menschen vor Ort“zu schaffen erläuterte der Verdi-Vorsitzende dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Die Bundesregierung will den Kohleausstieg noch in diesem Sommer abschließend regeln.

Redaktion poppress.de, A-1010413