Mit 1.465 beantragten Insolvenzverfahren hat sich im April 2020 im Vorjahresvergleich die Anzahl der pleitegegangenen Unternehmen um 13,3 Prozent verringert.
Die Anzahl der amtlich registrierten Unternehmensinsolvenzen ist im Vergleich zum April 2019 deutlich zurückgegangen. Die Werte des Statistischen Bundesamtes (Destatis) spiegeln derzeit nicht die befürchteten Auswirkungen des wirtschaftlichen Lock-Downs infolge der Corona-Krise wider. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine verzerrte Momentaufnahme der ökonomischen Krise. Seit dem 1. März 2020 wurde die Antragspflicht für Unternehmen im Rahmen der Corona-Hilfspakete vorübergehend suspendiert. Damit sind gefährdete Unternehmen von der gesetzlichen Pflicht der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die Dauer eines halben Jahres befreit.
Dementsprechend stellt das Bauhauptgewerbe, als eines der am wenigsten von der Corona-Krise betroffenen Sektors der Wirtschaft, den Hauptanteil der gemeldeten Insolvenzen (249). Der Handel, inklusive von Autoreparaturwerkstätten, verzeichnete 231 Insolvenzverfahren. Der Dienstleistungssektor im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistung war in 163 Fällen betroffen. Das stark durch die Krise in Mitleidenschaft gezogene Gastgewerbe vermeldete lediglich 159 Insolvenzen. Damit registrierte das Bundesamt einen auf alle Sektoren gleichmäßig verteilten Rückgang der Zahlen.
Während die absoluten Zahlen rückläufig waren, stieg der wirtschaftliche Schaden durch Unternehmensinsolvenzen im April 2020 im Vorjahresvergleich deutlich an. Die ausstehenden Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf 3,2 Milliarden Euro im Vergleich zu 1,7 Milliarden im April 2019. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Struktur der Verfahren deutlich verschoben hat. Im April 2020 war die ökonomische Bedeutung der betroffenen Unternehmen im Schnitt erheblich höher und damit auch die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer.
Auch bei den Privatinsolvenzen setzt sich der Trend zu einem deutlichen Rückgang der absoluten Zahlen fort. Mit 4.857 Betroffenen, sank die Anzahl der Insolventen um 34,2 Prozent. Verbraucherinsolvenzen machten dabei 3.283 Fälle aus und damit sogar 40,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Den Rest von 1.257 Verfahren machen die Insolvenzen von ehemals Selbständigen aus, welche die Regelungen der Verbraucherinsolvenzen nutzen. Allerdings zeigt sich auch in diesem Bereich die aufschiebende Wirkung der Corona-Krise. Die Statistiker des Bundesamtes machen vor allem die Schließung von Insolvenzgerichten verantwortlich und der dadurch erheblich angestiegenen Verfahrensdauer. Ein weiterer Faktor ist die durch den Lock-Down ausgelöste zeitliche Verschiebung der Antragstellung durch die Verbraucher. Die vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes zeigen auch für Juni 2020 eine Fortsetzung des Trends, so dass derzeit von einem Rückgang der Regelinsolvenzverfahren von 8,6 Prozent ausgegangen wird.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
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