Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lässt ein Gesetzespaket vorbereiten, das die Kurzarbeit über 2020 hinaus verlängern soll. Damit will er die andauernden Krisenfolgen durch Corona auffangen. Die gelockerten Kurzarbeitsregeln bleiben aber befristet.
Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte der Arbeitsminister für deren Montagsausgabe, dass er dem Koalitionsausschuss am kommenden Dienstag (25. August 2020) vorschlagen werde, das Kurzarbeitergeld über den Jahreswechsel 2020/2021 hinaus zu verlängern. Im kommenden Jahr könne die Regelung dann Stück für Stück zurückgeführt werden. Derzeit würden die Fachausschüsse seines Ministeriums im Einklang mit der Bundesregierung daran arbeiten, die nötigen Rechtsänderungen spätestens im September veranlassen zu können. Konkret möchte Hubertus Heil die Laufzeit der Kurzarbeit auf bis zu zwei Jahre verlängern. Die derzeitige Regelung sieht bislang maximal 12 Monate Kurzarbeitergeld vor, dessen Höhe schon im April angehoben worden war. Eine Verlängerung des Bezugs soll pro einzelnem Betrieb geprüft werden. Zusätzlich will der Bundesarbeitsminister den schon seit März geltenden erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld fortschreiben. Er sollte ursprünglich nur bis Ende 2020 gelten. Zum erleichterten Zugang gehört die teilweise Erstattung der Sozialbeiträge im Falle von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit. In der Vorgängerregelung hatten die Betriebe diese Abgaben selbst zahlen müssen. Die Neuregelung seit April ist für den Bund teuer, aber sehr wirkungsvoll.
Bundesarbeitsminister Heil verwies darauf, dass er die Verlängerung ins kommende Jahr für sehr sinnvoll halte, wies aber gleichzeitig auf den großen finanziellen Kraftakt für den Bund hin. Dieser sei auf Dauer kaum durchzuhalten. Laut Bundesagentur könnten die Erstattungen den Bund bis Ende 2020 insgesamt rund zehn Milliarden Euro kosten. Aus diesem Grund plant Heil, zwar eine Verlängerung der Regelungen einzuführen, sie aber dann ab 2021 allmählich zurückzufahren. Dabei hofft er auf die Frühjahrsbelebung 2021. Die Bundesagentur dürfe hinsichtlich ihrer finanziellen Möglichkeiten nicht überfordert werden, so der Arbeitsminister. Sie müsse auch nach der Krise noch handlungsfähig sein.
Die verlängerte Kurzarbeit will Hubertus Heil stärker mit Weiterbildung verbinden. Einen rechtlichen Zwang solle es dabei aber nicht geben. Vielmehr wolle er Anreize schaffen, damit die Firmen die Kurzarbeit für eine höhere Qualifizierung ihrer Beschäftigten nutzen. Ein Anreiz könne darin bestehen, den Unternehmen mit solchen Weiterbildungsangeboten während der Kurzarbeit einen noch höheren Anteil der Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Bindende Verpflichtungen zur Weiterbildung hält der Arbeitsminister aber für wenig zielführend, weil es in einzelnen Branchen und Betrieben zu unterschiedliche Bedingungen gibt. So könne man etwa einem Hotel, dass nach einem Lockdown schließen müsse, nicht eine Weiterbildung vorschreiben, wenn es Kurzarbeitergeld erhalten wolle.
Im Mai 2020 hatte die Zahl der in Kurzarbeit Beschäftigten in Deutschland ihren bisherigen Höchststand von 6,7 Millionen ArbeitnehmerInnen erreicht. Danach ging sie nach jetzt vorliegenden Schätzungen der Bundesagentur wieder zurück.
Redaktion poppress.de, A-055824
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