Das Justizministerium des Bundes will den Vorschlag von Experten der Wirtschaft und Unternehmern für eine neue Rechtsform bei Unternehmungen prüfen.
Darüber berichtet das „Handelsblatt“ in der Ausgabe für Mittwoch. Bei der Initiative geht es hauptsächlich um die Etablierung einer neuen Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine „GmbH in Verantwortungseigentum“, zu etablieren. Der Gedanke besteht darin, Unternehmen im Sinne der Gründer dauerhaft fortzuführen. Dabei ist angedacht, dass sich mögliche Nachfolger ausschließlich an den Zielen der Unternehmung orientieren und die Gewinne im Betrieb verbleiben. Eine Sprecherin der Ressortchefin und SPD-Politikerin Christine Lambrecht sagte gegenüber der Zeitung, dass die Debatte mit Interesse verfolgt werde. Während die von der Initiative angestoßene Diskussion gerade erst begonnen habe, seien bereits auch beachtliche Gegenstimmen laut geworden. Momentan werde der vorgelegte Gesetzentwurf von der „Stiftung Verantwortungseigentum“ geprüft.
Gemäß dem Ministerium wirft die angestrebte neue Variante einer GmbH in rechtlicher Hinsicht einige Fragen auf. Die Sprecherin sagte weiter, dass die Etablierung von einer neuen Rechtsform für Unternehmungen für die Gesellschaftsbereiche in Deutschland eine grundlegende Veränderung bedeuten würde. Soweit der Entwurf im Eigentum der Verantwortung für eine Gesellschaft darauf hinauslaufen würde, welche eine Bindung and das Kapital in den Unternehmungen über Generationen und dauerhaft sicherstellen würden, hätte dies grundlegende Veränderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht zur Folge. Eigentümern, Miteigentümern oder Erben wären durch eine solche Regelung in der Zukunft ausgeschlossen. Damit habe der Vorschlag ganz grundsätzliche Auswirkungen, welche in das Zivil- und möglicherweise auch in das Verfassungsrecht hineinwirken wurden und einer genauen Analyse bedürften. Gleichzeitig erinnert die Sprecherin an die Möglichkeiten, die rechtlich bereits jetzt schon möglich sind.
Die Sprecherin führte weiter aus, das Gesellschaftsrecht in seinem Bestand vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer enthalten würde, Gesellschaften werteorientiert sowie selbständig zu gründen und zu betreiben. Des Weiteren würde es gute Gründe für die Prüfung in Bezug auf das Steuerrecht bei der gemeinsamen Nutzung oder der aufsichtsrechtlichen Überwachung von Stiftungen, welche bis anhin Gründer mit den entsprechenden Ideen auch nicht daran gehindert hätten, diese Rechtsform zu wählen, geben würde.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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