Der Aufruf von Bundesarbeitsminister Hubert Heil, dass Menschen, wo immer es möglich ist, in der Phase von Covid-19 im Homeoffice arbeiten sollen, wird vom deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt.
Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ für die Ausgaben am Dienstag, 3. November 2020, sagte der Vorsitzendes des DBG Reiner Hoffmann, dass mobiles Arbeiten aktuell auch ein Mittel zum Schutz der Infektion sei. Aus diesem Grund sollte, wo immer möglich, Homeoffice großzügig gewährt werden und die Arbeitgeber würden nun erneut in der Pflicht stehen, führte der Chef der DGB weiter aus.
Des Weiteren würde gelten, dass die Notwendigkeit der Präsenz am Arbeitsplatz kein Risiko für die eigene Gesundheit mit sich bringen dürfe. Menschen, welche jeden Morgen zur Arbeit gehen, damit „der Laden am Laufen“ gehalten werden könne, sei es in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, im öffentlichen Nahverkehr oder in der Industrie, müssten geschützt werden, so Reiner Hoffmann. Gleichzeitig hat er die Bundesregierung zu einer raschen Schaffung eines rechtlichen Schutzrahmens für die Arbeit im Homeoffice aufgefordert, denn es bestehe ein großer Handlungsbedarf bezüglich der Ausstattung, dem Arbeits-, Versicherungs- und Datenschutz. Zudem würde das Recht auf Homeoffice auch gegen uneinsichtige Arbeitgeber helfen.
Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, sagte, dass die Empfehlung oder Bitte von Hubertus Heil bereits viel besser klingen würde als sein Plan von Anfang Oktober 2020 zu 24 Tage Zwangs-Homeoffice. Vielleicht habe sich der Bundesarbeitsminister zwischenzeitlich eines „besseren Besonnen“ und wäre jedenfalls den Unternehmungen und Beschäftigen zu wünschen, so Oliver Zander. Das mobile Arbeiten würde in der Covid-19-Krise problemlos und in großem Stil angewendet. Hingegen funktioniere eine pauschale Anordnung für die gesamte Wirtschaft in Deutschland nicht und wäre deshalb grundfalsch.
Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Beamtenbundes dbb, sagte im Hinblick auf den öffentlichen Dienst, der Punkt sei genau „Homeoffice wo immer möglich und erklärte, besonders in den Kommunen könnten staatliche Dienstleistungen nur am Arbeitsplatz stattfinden und würden einen persönlichen Kontakt mit der Bevölkerung voraussetzen, beispielsweise bei Ordnungsämtern, im Justizvollzug, der Polizei oder im Gesundheitsdienst. Andererseits würde es aber auch Bereiche geben, in welchen die Möglichkeit für Homeoffice bestehe und auch praktiziert werde, jedoch müsse dies im Einzelfall zur Entscheidung kommen.
Der Bundesarbeitsminister sagte weiter, wo immer es möglich sei, sollte die Arbeit von zu Hause aus stattfinden und die Unternehmungen müssten dafür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung führte er weiter aus, je weniger Kontakt man habe, desto stabiler bleibe das Gesundheitssystem und darauf seien alle im Herbst und Winter angewiesen. Darüber hinaus hat der SPD-Politiker einen Gesetzentwurf für das Recht auf Homeoffice vorgelegt, welcher in der großen Koalition für Kontroversen gesorgt hat.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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