Flughäfen fordern Übernahme von Vorhaltekosten in Höhe von 740 Millionen Euro vom Bundesverkehrsministerium.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) wird in dem bevorstehenden Luftverkehrsgipfel mit dem Verkehrsministerium eine vollständige Übernahme von Vorhaltekosten in der Höhe von 740 Millionen Euro einfordern. Die deutschen Flughäfen haben in der Phase des ersten Lock-Downs die Betriebsfähigkeit ihrer Einrichtungen aufrechterhalten. Dies geschah trotz der massiven Verluste auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums, stellt Ralph Beisel vom ADV gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online fest. In der Phase von März bis Juli ist der internationale Luftverkehr aufgrund der Einschränkungen nahezu zum Erliegen gekommen, was die Verkehrsflughäfen in Deutschland rund 740 Millionen Euro gekostet hat. Wir erwarten daher eine vollständige Kostenübernahme.
Der ADV verweist allerdings gleichzeitig auf den weiteren Bedarf an staatlichen Hilfsmitteln. Die 740 Millionen beziehen sich auf die Deckung bereits entstandener Kosten. Durch die anhaltenden Reisbeschränkungen gehen den Flughafenbetreibern pro Tag etwa 10 Millionen Euro verloren. Wenn die Bundesregierung eine funktionierende Luftverkehrsinfrastruktur erhalten will, müssen wir über erhebliche staatliche Zuwendungen sprechen, betont der Hauptgeschäftsführer des ADV.
Der Flughafenverband bemängelt die aktuellen Verzögerungen bei der Bewilligung von staatlichen Zuwendungen. Obwohl die Beihilfen auch bereits von der EU genehmigt sind, ist bei der konkreten Zuweisung wenig passiert. Seit August gibt es einen Handlungsstau bei der öffentlichen Hand, kritisiert Beisel. Es muss zeitnah gehandelt werden, wenn größere Insolvenzen verhindert werden sollen. Im ersten Lock-Down gab es eine Anordnung der Bundesregierung zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Flughäfen. Die Regierung hat dies in Hinsicht auf die Kapazitäten für die Versorgung, Rückführung von Bundesbürgern und mögliche Krankentransporte festgelegt. Wenn dies nun auch für den Fall weiterer Lock-Downs gelten soll, muss der Staat die entstehenden Kosten übernehmen, so der ADV. Die Verluste der Flughafenbetreiber richten sich nach den staatlichen Vorgaben. Die anfallenden Betriebskosten müssen zeitnah zugewiesen werden.
Die monatelange Hängepartie trotz bewilligter Staatshilfen hat die Verkehrsflughäfen hart getroffen. Mit einer Normalisierung ist in den nächsten Monaten nicht zu rechnen, so dass sich die Situation der Flughafenbetreiber weiter deutlich verschlechtern wird, erklärt Beisel gegenüber T-Online. Bei einer Verlängerung der Reisebeschränkungen werden nicht alle Flughäfen in Deutschland überleben. Nach einer Umfrage unter den Verbandsmitgliedern sind rund 25 Prozent der 180.000 Arbeitsplätze an Flughäfen derzeit gefährdet. Für die Jahre 2020 und 2021 rechnet der Flughafenverband mit einem Defizit von rund 3 Milliarden Euro. Eine Normalisierung des Flugaufkommens, ist nicht vor dem Jahr 2023 zu erwarten, befürchtet Beisel.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
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