Der Mittelstandsverbund hat vor den Folgen des Teil-Lockdowns für eine Vielzahl von Geschäften in den Innenstädten von Deutschland gewarnt.
In einem Brief des Mittelstandsverbundes, einem Verband bestehend aus 230.000 Unternehmen aus kooperierenden Branchen und Handel, heißt es in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU, über welchen das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet hat, dass sich der erneute Lockdown auch für viele Unternehmungen katastrophal auswirke, welche nicht unmittelbar von einer Schließung betroffen seien.
Insbesondere bei den Geschäften in den Innenstädten würden bis zu 80 Prozent der Kunden ausbleiben, sodass sich die ohnehin krisenhafte Situation nochmals dramatisch verschärfen würde, erklärte der Mittelstandsverbund. Der Verband hat gewarnt, dass die beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe die meisten Unternehmungen nicht erreichen würde und die finanziellen Reserven von vielen Selbstständigen und Unternehmungen aufgebraucht seien. Diese würden die kommenden Wochen ohne zugkräftige Unterstützung kaum überstehen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Situation der Krise mit Krediten allein nicht mehr zu meistern sei. Ebenfalls hätte sich die Überbrückungshilfe in der bisherigen Ausgestaltung, bedingt durch die limitierten Möglichkeiten der Verwendung und aufgrund der Antragsbedingungen, in der Praxis als nur sehr bedingt tauglich erwiesen.
Der Mittelstandsverbund hat erklärt, dass dies den begrenzten Mittelabfluss erklären würde, trotz der dringend benötigten Mitteln. Damit den Unternehmungen schneller und einfacher geholfen werden kann, hat der Verband ein neues Verfahren zur Berechnung von möglichen Zuschüssen vorgeschlagen. Dem Vorschlag zufolge sollen Selbstständige und Unternehmungen eine erste Prognose für das Geschäftsjahr 2020 erstellen und mit den durchschnittlichen Erträgen der vergangenen drei Geschäftsjahre abgleichen. Wenn sich daraus negative Abweichungen ergeben würden, sollen Hilfsgelder in einer maximalen Höhe von der Abweichung beantragt werden können.
Der Mittelstandsverbund schlägt einen kürzeren Zeitraum der Bemessungszeitraum bei Unternehmungen, welche jünger als drei Jahres sind, vor. Wenn sich im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2020 nach Ende des laufenden Geschäftsjahres herausstellen sollte, dass der Rückgang des Ertrages geringer ist als der prognostizierte Ausfall, soll der zu viel ausbezahlte Zuschuss vom Unternehmen mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen.
Im Rahmen der Steuererklärung soll der gerechtfertigte Zuschuss in die reguläre Besteuerung einbezogen werden. Der Präsident des Mittelstandsverbundes Eckhard Schwarzer sagte, es würde nun um eine Breitenwirksamkeit in einer Situation, welche gegenüber der ersten Welle aus dem Grund der eigenkapitalgeschwächten Unternehmen weit größere Risiken berge, gehen und führt weiter aus, dass das vorgeschlagene Modell mögliche ungleiche Behandlungen der Unternehmungen und damit die Probleme einer Akzeptanz bei Teilen des Mittelstandes von vornherein ausschließe.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
Kommentare