Die bevorstehende Verschärfung und Verlängerung des Corona-Lock-Downs beunruhigt Handwerksbetriebe und Gastronomieunternehmen.
Die aktuell geführte Diskussion um eine Verlängerung der Corona-Beschränkungen bis mindestens zu den Weihnachtsfeiertagen, lässt die Rufe in der Wirtschaft nach einer entsprechenden Anpassung der Corona-Hilfen lautwerden. Gegenüber dem „Handelsblatt“ fordert zum Beispiel der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Aufhebung der Befristung der Hilfsmaßnahmen. Die Erstattung der Einnahmeausfälle muss bis zum Ende der Einschränkungen gültig sein, betont Holger Schwanneke, Generalsekretär des ZDH. Außerdem müssen im Rahmen der neuen Hilfspakete auch Unternehmen einbezogen werden, die nur indirekt vom Lock-Down betroffen sind oder die bisher aus dem Förderraster herausgefallen sind.
Unterstützung erhält der Handwerksvertreter vom Deutschen Hotel und Gaststättenverband (Dehoga). Während der Lock-Down-Light das wirtschaftliche Leben erhalten will und eine Insolvenzwelle verhindern soll, wird von der Gastronomie zu viel abverlangt. Unsere Betriebe zehren von ihrer Substanz, die sich allmählich dem Ende zuneigt. Sollte der aktuelle Zustand noch über einige Wochen anhalten, wird eine Insolvenzwelle ohne Gleichen einsetzen, an deren Ende die Gastronomie in Deutschland am Ende sein wird. Der Einzelhandel und die Produktion bleiben offen, die Schulen bleiben offen, während unsere Mitglieder einen totalen Lock-Down verordnet bekommen. Bisher haben wir viel von den sogenannten Novemberhilfen gehört, allerdings existieren bis heute keine verlässlichen Kriterien und Formalien der Antragstellung. Unsere Unternehmen brauchen die Finanzhilfen jetzt, damit sie die nächsten Wochen überleben können, betont Ingrid Hartges, Vertreterin der Gastronomie. Die Unternehmen haben sich bisher auf die Aussagen der Bundesregierung verlassen und erwarten nun auch, dass die Mittel endlich bewilligt werden. Wir brauchen die Mittel um bis zum Jahresende zu überstehen, warnt die Gastronomie-Vertreterin. Für die ersten Stimmen aus der Politik, die bereits eine Beibehaltung der Corona-Maßnahmen über das Jahresende hinaus proklamieren, hat die Dehoga-Geschäftsführerin kein Verständnis. Das Weihnachtsgeschäft ist für unsere Betriebe existenziell. Wir brauchen Sicherheit und eine verlässliche Planungsbasis für die Zeit von Weihnachten bis Januar. Eine Entscheidung muss spätestens Mitte Dezember feststehen und auch klar kommuniziert werden, fordert Hartges. Eine Sonderreglung nur für die Dauer der Weihnachtstage ist nicht praktikabel und umsetzbar und hat zudem auch keinen positiven Effekt, so die Dehoga-Geschäftsführerin gegenüber dem „Handelsblatt“.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
Kommentare