Am Montag will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Details der für den deutschen Einzelhandel geplanten Unterstützung in der Corona-Krise vorstellen.

Altmaier erklärte in der am Sonntag im Internet gezeigten „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“, die Bundesregierung wolle den Einzelhandel am Leben erhalten. „Wir wollen keine verödeten Innenstädte“, betonte der Minister und sagte in diesem Zusammenhang zu, die Regierung werde die am Sonntag beschlossenen Überbrückungshilfen für Geschäfte „so zügig, wie es eben geht“, verwirklichen.

Des Weiteren kündigte Altmaier an, es werde zu „Abschlagszahlungen“ in einer Größenordnung von 50.000 Euro kommen. Allerdings machte er auch klar, die Regierung werde dem Einzelhandel nicht bis zu 75 Prozent seiner Umsätze ersetzen, wie dies beispielsweise in der Gastronomie für die Monate November und Dezember der Fall sei.

Der Minister gab auch bereits erste Einzelheiten zu den geplanten Überbrückungshilfen für den Einzelhandel bekannt. Man werde den Geschäften ihre fixen Kosten und darüber hinaus noch „viele andere Kosten“ erstatten, und man werde zudem bei den Abschreibungsmöglichkeiten „großzügiger sein“, etwa wenn Geschäfte leicht verderbliche Waren eingekauft hätten, die sie nun nicht verkaufen könnten. Wie Altmaier erläuterte, sollen etwa die Mieten sowie die Ausgaben für Heizung und Strom zu den erstattungsfähigen Fixkosten gezählt werden. Lohnkosten für Angestellte, die auch im Lockdown weiterbeschäftigt werden müssten, könnten die Geschäfte im Rahmen der genannten großzügigeren Abschreibungsmöglichkeiten in begrenztem Ausmaß geltend machen. Das Gleiche gelte auch für bestimmte saisonale Werbungskosten für Weihnachten und auch für neu eingekaufte Waren, die ihren Wert verlören, auch ohne benutzt zu werden. Wenn zum Beispiel, so der Minister weiter, ein Blumengeschäft „500 Weihnachtssterne bestellt“ habe, dann werde es nach dem Ende des Lockdowns wenig mit ihnen anfangen können. Wenn eine solche Bestellung nun nicht storniert werden könne, dann müsse für die Geschäfte eine Möglichkeit zur unbürokratischen Absetzung der entstandenen Kosten sichergestellt sein. Hier verwies Altmaier auf die Zuständigkeit seines sozialdemokratischen Kabinettskollegen Olaf Scholz, der als Bundesfinanzminister „sehr zügig“ eine entsprechende Regelung vorstellen werde.

Redaktion poppress.de, A-1010413