Zahlreiche Beschlüsse von durchgeführten Wohnungseigentümer-Versammlungen, welche in Zeiten von Covid-19 durchgeführt worden sind, könnten ungültig sein.

Da schon in der Einladung dazu aufgerufen worden ist, nicht persönlich zu erscheinen, hat das Amtsgericht Hannover den Beschluss von einer Eigentümerversammlung vom Juli 2020 als nichtig erklärt. Seit Monaten sind die sogenannten „Geisterversammlungen“ in vielen WEGs verbreitet. Im konkreten Fall hat es geheißen, falls Eigentümerinnen und Eigentümer auftauchen sollten, sei man gezwungen, die Veranstaltung sofort abzubrechen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sollten stattdessen dem Hausverwalter die Vollmacht erteilen. Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist diese Praxis weitverbreitet.

Bei dieser Versammlung sollte, praktisch ohne eine Diskussion in der Versammlung von den Eigentümerinnen und Eigentümern, mit dem angefochtenen Beschluss die Hausordnung eine Änderung erfahren.

Das Urteil des Gerichts lautet dahingehend, dass zum Kernbereich des Wohnungseigentums das Recht von den Eigentümerinnen und Eigentümern gehöre, an den Versammlungen teilzunehmen. Den Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen sei bereits aufgrund der Formulierung im Einladungsschreiben eine Teilnahme faktisch verwehrt worden, so das Gericht. Wenn sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer lediglich Vollmachten erteilen würde, könne eine Diskussion so nicht stattfinden, jedoch seien Diskussionen und Auseinandersetzung ein wesentlicher Bestandteil von der Willensbildung.

Erst jetzt wurde bekannt, dass der mittlerweile rechtskräftige Beschluss (AZ 480 C 8302/20) bereits am 7. Januar 2021 gefallen ist. In vielen WEGs könnten, falls sich diese Ansicht in Bezug auf das Recht durchsetzt, zahlreiche Beschlüsse angegriffen werden. Für nichtige Beschlüsse gilt, im Gegensatz zu den ungültigen Beschlüssen, nicht die Monatsfrist nach dem Beschluss innerhalb derer diese angefochten werden müssen.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile