Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Umsetzung des Berliner Volksentscheids zur Enteignung von Wohnungsunternehmen für verfassungswidrig.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts sagte der „Welt“, dass im Fall von der Umsetzung eines Sozialisierungsgesetzes in dieser zu einer höchstrichterlichen Klärung kommen müsse. Durch Staatsrechtler seien erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel in Beug darauf, ob das Vorhaben von Berlin rechtlich zulässig sei, geäußert worden und er schließe sich den Zweifeln ausdrücklich an.
Die Enteignungen seien schon aus formalen Gründen nicht möglich. Im Grundgesetz gebe es zwar den Artikel 15, dass man auf der Ebene des Bundes die erwähnten Möglichkeiten zur Sozialisierung habe, jedoch nicht nach der viel jüngeren Landeverfassung von Berlin. Hier sei der der Schutz des Eigentums umfassender als im Grundgesetz, insofern habe für den Landesgesetzgeber von Berlin die weiterführende freiheitsrechtliche Regelung den Vorrang, sagte Hans-Jürgen Papier und führte weiter aus, dass bereits daraus erfolge, dass der Gesetzgeber des Landes keine Sozialisierung anordnen könne. Des Weiteren lehnt er die Enteignungen auch materiell ab. Es müsse gesagt werden, selbst wenn dies ausgeblendet würde, dass eine Sozialisierung genauso in den Gleichsatz und die Freiheit von der wirtschaftlichen Bestätigung eingreife, erklärte der Rechtswissenschaftler. Wenn nur für bestimmte Wohnungsunternehmen ein Gesetz erlassen werde, würde sich als Erstes die Frage von der Gleichbehandlung stellen und des Weiteren, ob damit letztlich nicht Unternehmen sozialisiert würden, für welche nach Artikel 15 eine Vergemeinschaftung nicht möglich sei, so Hans-Jürgen Papier. Das Vorhaben kann, nach Meinung von Hans-Jürgen Papier, keinen Bestand in verfassungsrechtlicher Hinsicht haben.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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