Familienrecht soll Pflichtstoff in der Juristenausbildung werden.
Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT) bemängelt die Fachausbildung von Juristen an Familiengerichten. Wenn die Richter an die Familiengerichte kommen, haben sie häufig weder Erfahrungen noch einschlägiges Wissen auf dem Gebiet, beklagt der Vertreter des Familiengerichtstags, Rüdiger Ernst gegenüber dem RBB. Zumindest in der ersten Phase ihrer Tätigkeit kann dies zu Fehlentscheidungen führen. Der Fachjurist und Mitglied der Kinderrechtskommission des Familientags fordert daher eine verpflichtende Fortbildung für Juristen im Familienrecht. Die Rechtsprechung der Familiengerichte hat erhebliche Konsequenzen für die beteiligten und ihr weiteres Leben. So können Fehlentscheidungen fatale Folgen für das Kindeswohl haben.
Die beste Lösung wäre das Familienrecht in den Prüfungsordnungen für das juristische Staatexamen zu verankern, betont der Fachjurist. Bei der Bestellung von Richtern an Familiengerichten sollte eine nachgewiesene Fachkenntnis Voraussetzung sein, ähnlich den Regelungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Ernst verweist auf die Zahl von 600.000 Verfahren pro Jahr. Der Familientag greift mit seiner Forderung auf eine Initiative der Bundesregierung zurück, die bereits im Jahr 2016 beschlossen hatte, eine Qualifikation im Familienrecht verbindlich zu regeln. Leider ist hier seither nichts passiert, beklagt der Vertreter des Familientags. Die Fortbildung der Familienrichter ist weiterhin eine freiwillige Angelegenheit und wird von den Richterakademien in Eigeninitiative angeboten, wie das Bundesjustizministerium auf Anfrage des RBB mitteilte. Unterstützung erhält der Familientag in seiner Forderung von der Rechtsexpertin der Grünen, Katja Keul, die eine verbindliche Festschreibung einer Fortbildung auf dem Gebiet des Familienrechts im Richtergesetz einfordert. Über eine entsprechende gesetzliche Fixierung, berät der Bundestag am 15. Mai.
Redaktion poppress.de, NeoMatrix
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