Die Pläne der Koalition Weiterbildungsprogramme für Mitarbeiter zur Vorbedingung für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zu machen, stößt auf heftigen Widerstand von Arbeitgebervertretern.
Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände Steffen Kampeter sind die Betriebe für die gezielte Weiterbildung ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Weiter sagte er der Rheinischen Post, dass der Staat auch mit „Hilfe von finanziellen Anreizen“ keine Veranlassung hat in innerbetriebliche Belange einzugreifen und die Zahlung des Kurzarbeitergelds davon abhängig zu machen.
In eine ähnliche Richtung zielt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth. Seiner Meinung nach ist insbesondere im Einzelhandel die weitere Zahlung des Kurzarbeitergeldes zwingend notwendig. Wer jetzt die Zahlung der Sozialbeiträge durch den Staat an Weiterbildungsmaßnahme koppeln will, der schadet den Mitarbeitern. Hintergrund ist, dass die Betriebe nicht schnell genug adäquate Weiterbildungsprogramme anbieten können. Nach Ansicht von Genth würde die Kopplung dazu führen, dass Betriebe Mitarbeiter eher entlassen, statt auf Weiterbildung zu setzen. Die Idee der Kopplung von Weiterbildungsmaßnahmen als Voraussetzung für die weitere Leistung von Kurzarbeitergeld stammt aus der Unionsfraktion. Diese hatte vorgeschlagen, dass Sozialbeiträge nur dann noch zu 100 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen werden, wenn im betroffenen Betrieb den Mitarbeitern passende Weiterbildungsangebote unterbreitet werden. Wie es mit der Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld weitergeht, will der Koalitionsausschuss am 25. August beschließen.
Redaktion poppress.de, A-1005145
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