Gericht setzt Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ vorübergehend aus
Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung nicht als eindeutig rechtsextrem einstufen oder behandeln. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln gibt dem Eilantrag der Partei gegen die öffentliche Hochstufung überwiegend statt.